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  • Gehalt/Mtl. Bezug
    BadenÖsterreich - Behörde
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 2 Wochen her
    den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung öffnet, weshalb unbedingt Daher kann auch die Information erteilt werden, dass sich der Bezug der Bürgermeisterin nach § 15 des Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 richtet. Landes- und Gemeindebezügegesetz, sondern nur noch die Differenz auf die 180 % des Ausgangsbetrages. Auch für einen Feststellungsbescheid, wird die Glaubhaftmachung der Identität des Antragsstellers unbedingt
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