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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hafnerbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 3 Monate her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Guntersdorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 1 Monat her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen, Guntersdorf, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Rosenburg-Mold, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen, Rosenburg-Mold, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Retzbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 3 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen, Retzbach, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hohenau an der March, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Großdietmanns, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Tullnerbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Tullnerbach, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ybbs an der Donau, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Groß-Schweinbarth, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 1 Monat her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Groß-Schweinbarth, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Brunn an der Wild, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 1 Monat her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Brunn an der Wild, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Gloggnitz, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Gloggnitz, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Brunn am Gebirge – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Brunn am Gebirge Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Dunkelsteinerwald, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Dunkelsteinerwald, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Semmering, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Semmering, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Loich, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Loich, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Grafenbach-St. Valentin, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Valentin, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Waldegg, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Waldegg, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wang, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Wang, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wartmannstetten, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Wartmannstetten, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Alberndorf im Pulkautal, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Alberndorf im Pulkautal, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hochleithen, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Hochleithen, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sigmundsherberg, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 3 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Sigmundsherberg, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sieghartskirchen, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 3 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Sieghartskirchen, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Meiseldorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 3 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden mit freundlichen Grüßen Meiseldorf, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ebenfurth, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 3 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Ebenfurth, Niederösterreich Gemeinde
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