Anfragen
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Prüfung Bundesrechnungshof 2025 Stand der Schlussempfehlungen
Deutschlandsberg – Österreich - Behörde
Anfrage abgelehnt, 4 Monate, 2 Wochen herBundesrechnungshof hat in der Reihe Steiermark 2025/5 unter der GZ 2025-0.310.978 (005.175) die Gebarung des Gemeindehaushaltes Bundesrechnungshof hat in der Reihe Steiermark 2025/5 unter der GZ 2025-0.310.978 (005.175) die Gebarung des Gemeindehaushaltes Lieber Marc, deine Anfrage betreffend das Informationsfreiheitsgesetz ist am 01.12.2025 bei der Stadtgemeinde Die Erläuterungen zum Informationsfreiheitsgesetz führen aus, dass die Information bereits vorhanden Mit freundlichen Grüßen image001.png Deutschlandsberg Gemeinde -
Einnahmen und Ausgabenübersicht zu Winterzauber 2024 und Winterzauber 2025
Schärding, Oberösterreich – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate her , 25,00 EuroGünter Streicher (Stadtgemeinde), Amtsleiterin Rosemarie Kaufmann (Stadtgemeinde), Carmen Hager (Stadtgemeinde Hier haftet ja die Stadtgemeinde bei Verlustgeschäft mit ihrer Einlage. Ich bitte also, die angefragten Informationen bereitzustellen. Günter Streicher (Stadtgemeinde), Amtsleiterin Rosemarie Kaufmann (Stadtgemeinde), Carmen Hager (Stadtgemeinde Ich bitte also, die angefragten Informationen bereitzustellen. -
Schloss Trautmannsdorf
Trautmannsdorf an der Leitha, Niederösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage abgelehnt, 3 Monate, 3 Wochen herTrautmannsdorf [#3868] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage über "fragdenstaat.at" ist am Gemeindeamt ob es Vereinbarungen zur Renovierung des Schlosses gibt und ob sich der Bauwerber an Kosten, die der Gemeinde Ä.) die direkt zwischen der Marktgemeinde Trautmannsdorf an der Leitha und dem Bauwerber des Schlosses erforderlichen Verkehrserschließungs-, Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen in Abstimmung mit der Gemeinde fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Trautmannsdorf an der Leitha, Niederösterreich Gemeinde -
Einsicht in das Personenverzeichnis des Grundbuchs
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage abgelehnt, 8 Monate, 1 Woche herDie von Ihnen begehrte Einsicht in das Personenverzeichnis des Grundbuchs fällt bereits grundsätzlich GrundbuchsumstellungsG berechtigt nur Notare, Rechtsanwälte, sowie die Dienststellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden