Anfragen
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Wirtschaftsagentur Wien 50. Wiener Stadtsenat 51. Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft m.b.H. 70. Wien Holding Sport GmbH 71. Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Wiener Stadtwerke Gesellschaft m.b.H. 81. immOH Wirtschaftsagentur Wien 50. Wiener Stadtsenat 51. Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Wiener Stadtwerke Gesellschaft m.b.H. 81. immOH
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Umstieg von Windows auf Linux auf Arbeitsplatzrechnern angekündigt hatte, veröffentlichte die Stadt Wien Während die erste Studie in voller Länge auf der Webseite der Stadt Wien veröffentlicht worden war, blieb Umstieg von Windows auf Linux auf Arbeitsplatzrechnern angekündigt hatte, veröffentlichte die Stadt Wien Während die erste Studie in voller Länge auf der Webseite der Stadt Wien veröffentlicht worden war, blieb Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die zuständige Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft
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Antrag auf Auskunft gemäß § 7 ff IFG: Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018
Bundesministerium für Finanzen – Österreich - Behörde
Anfrage abgelehnt, 1 Woche, 6 Tage herKonkret am Beispiel Wien (ab 2026): Ein Niederösterreicher, der in Wien arbeitet, zahlt den (auf 0,75% erhöhten) Wiener Wohnbauförderungsbeitrag, kann aber keine Wiener Wohnbauförderung beantragen. Jänner 2018 von einer gemeinschaftlichen Bundesabgabe in eine ausschließlich Landes(Gemeinde)abgabe umgewandelt erhöhten) Wiener Wohnbauförderungsbeitrag, kann aber keine Wiener Wohnbauförderung beantragen. Jänner 2018 von einer gemeinschaftlichen Bundesabgabe in eine ausschließlich Landes(Gemeinde)abgabe umgewandelt -
Studien und Gutachten zur Einbringen eines Programms in ein Computersystem durch die DSN
Bundesministerium für Inneres –
Antwort verspätet, 3 Wochen, 4 Tage herIch stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, > > Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz III - Recht Abteilung III/A/4 - Legistik Michaela Frasl Tel: +43-1 53126-909420 Herrengasse 7, 1010 Wien -
IFG-Anfrage: AG Kontraproduktive
Bundesministerium für Finanzen – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat her-0.823.135 vom 30.10.2025 [#3514] An das Bundesministerium für Finanzen Johannesgasse 5 1010 Wien Das BMF beruft sich außerdem auf § 6 Abs. 1 Z 6 IFG (Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens), ohne konkret darzulegen, welcher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. »Potenzielle Implikationen
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