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Verschlüsselte Verbreitung öffentlich-rechtlicher TV-Programme (Art 18 B-VG & Art 1 BVG-Rundfunk)
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen her , 390,00 EuroFragen im Zusammenhang mit der verschlüsselten Verbreitung öffentlich-rechtlicher Fernsehprogramme des Nichtuntersagung der verschlüsselten terrestrischen Verbreitung öffentlich-rechtlicher TV-Programme des Auf zeitnahe Bearbeitung hofft mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse 260408bvwg-erkenntnis-ano.pdf KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Bundesbehörde
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