Anfragen
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Auskunftsbegehren gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz (BGBl. I Nr. 5/2024) Folgefragen zu CAS-1894043-N9P7F9
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage erfolgreich, 3 Monate, 4 Wochen herda sie die Möglichkeit hat, aus Ermessensgründen von den Vorschriften abzuweichen und beispielsweise anstelle da sie die Möglichkeit hat, aus Ermessensgründen von den Vorschriften abzuweichen und beispielsweise anstelle Bundesstraßen-Mautgesetzes sowie der Mautordnung gebunden. Bundesstraßen-Mautgesetzes sowie der Mautordnung halten: Das ist wohl eine Selbstverständlichkeit. Bundesstraßenmautgesetzes). -
Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h Südautobahn im Bereich Wiener Neudorf, Biedermannsdorf und Laxenburg
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage erfolgreich, 4 Monate herFür bestehende Bundesstraßen gelten gemäß Dienstanweisung Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen folgende insbesondere auf Grundlage der im Jahr 2018 gültigen Dienstanweisung für Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen frei einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit gemäß Art 130 Abs 2 Z 4 B-VG iVm § 14 IFG beim Bundesverwaltungsgericht Bitte übermitteln Sie jene Untersuchung. Bitte übermitteln Sie jene Untersuchung. -
Starlink / SpaceX: Verträge, Notfallmaßnahmen, Lawful Interception, Frequenznutzungsgebühren
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 1 Monat, 2 Wochen herGibt es Verträge zwischen Starlink oder SpaceX und dem Bundesheer. Ist Ihnen dieser Vertrag bekannt, wo liegt er auf und welche Behörden sind für diese Sicherheitsvorkehrungen Ist Ihnen dieser Vertrag bekannt, wo liegt er auf und welche Behörden sind für diese Sicherheitsvorkehrungen Gibt es Verträge zwischen Starlink oder SpaceX und dem Bundesheer. Ist Ihnen dieser Vertrag bekannt, wo liegt er auf und welche Behörden sind für diese Sicherheitsvorkehrungen -
Umfahrung Drasenhofen (A5)
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage erfolgreich, 1 Woche herMit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse beigezogenen Verkehrssachverständigen sämtliche Verkehrsunfälle seit Inbetriebnahme der Umfahrung, sowie des Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wie z.B. frei einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit gemäß Art 130 Abs 2 Z 4 B-VG iVm § 14 IFG beim Bundesverwaltungsgericht zu stellen.
- Zuständigkeitsbereiche
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