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Verschlüsselte Verbreitung öffentlich-rechtlicher TV-Programme (Art 18 B-VG & Art 1 BVG-Rundfunk)
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate, 1 Woche her , 390,00 EuroVerwaltungshandeln hat demnach stets auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage zu beruhen unter anderem im Bescheid KOA 4.200/15-034 vorgesehen ist: 1) Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage Verwaltungshandeln hat demnach stets auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage zu beruhen unter anderem im Bescheid KOA 4.200/15-034 vorgesehen ist: 1) Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage 260408bvwg-erkenntnis-ano.pdf KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Bundesbehörde
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