Anfragen
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Rettungsdienst in Voralberg
Landesregierung Vorarlberg – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Wochen, 5 Tage her , 50,00 EuroIch bitte um Vorlage des vollinhaltlichen Vertrages, inklusive aller Anhänge, Nebenabsprachen und Änderungen Des Weiteren bitte ich um Vorlage etwaiger rettungsdienstlicher Studien, Standortkonzepte, Versorgungskonzepte Ich bitte um Vorlage des vollinhaltlichen Vertrages, inklusive aller Anhänge, Nebenabsprachen und Änderungen > > Ich bitte um Vorlage des vollinhaltlichen Vertrages, inklusive aller Anhänge, Nebenabsprachen > > Des Weiteren bitte ich um Vorlage etwaiger rettungsdienstlicher Studien, Standortkonzepte -
Transporte von Kälbern aus Österreich nach Spanien
Salzburg Stadt –
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 2 Monate her , 30,00 EuroFür diese Zeit wird die Wassertränkanlage eingeschalten. Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage? Für diese Zeit wird die Wassertränkanlage eingeschalten. Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage? Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage? -
Nr. 566/1991, in der jeweils geltenden Fassung) beziehen" von der Stempelgebühr und von den Bundesverwaltungsabgaben Die Landespolizeidirektion Wien ist nach § 4 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz zweifellos eine Sicherheitsbehörde Auflage vom 1. Jänner 2021, S 35). Nr. 566/1991, in der jeweils geltenden Fassung) beziehen" von der Stempelgebühr und von den Bundesverwaltungsabgaben Auflage vom 1. Jänner 2021, S 35).
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Auf welcher Basis wurde entschieden, dass das Bauprojekt an den geplanten Bauträger geht? 3. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage passiert diese? 9. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage passiert diese? 9. Gebührengesetz 1957 idgF haben Sie anlässlich der ergehenden Erledigung ihrer Eingabe vom 13.09.2021 eine Bundesstempelgebühr der Anlage die Auskunftserteilung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Klosterneuburg.
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Fachliche Begründungen der Covid-Verordnungen
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 5 Monate her , 30,00 EuroFachliche Begründungen der Covid-Verordnungen Übermittelung der - vom Bundesministerium für Soziales beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Übermittelung der - vom Bundesministerium Auskunftserteilung dennoch gerechtfertigt erscheinen dürfte: - Mein Auskunftsbegehren wurde entgegen der Rechtslage Abfrage=Bvwg&Dokumentnummer=BVWGT_20230705_W298_2260837_1_00), erteilt das Bundesministerium für für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
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