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Freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung der Loser Bergbahnen GmbH & Co KG
Landesregierung Steiermark – Steiermark
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 10 Monate herFür Schigebiete ist die Ziffer 12 des Anhanges 1 UVP-G maßgeblich, wo die Zuständigkeit des Landes definiert Nennung der gut versteckten, maßgeblichen Passage im UVP-G! Flächeninanspruchnahme durch Speicherteiche bei der Berechnung der Schwellenwerte für die Z 12 des Anhangs des UVP-G -
Beschneiungsteich der Loser Bergbahnen auf Grdst. 1257/1 bzw. 1409 KG 67001
Landesregierung Steiermark – Steiermark
Antwort verspätet, 1 Monat, 1 Woche herDen unter Punkt 2) in ihrem Antwortschreiben angeführte Verweis auf den § 20 Abs. 4 UVP-G 2000 halte
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