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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Göstling an der Ybbs, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Mit freundlichen Grüßen Göstling an der Ybbs, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wolfsgraben, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Wolfsgraben, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Waidhofen an der Ybbs –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Breitenau, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden , wobei die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde dem Betroffenen mitzuteilen ist (§ 30 LWO). -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Laxenburg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Laxenburg, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Schrattenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Schrattenbach, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Schwarzenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Schwarzenbach, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Reisenberg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Rossatz-Arnsdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Rossatz-Arnsdorf, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hohe Wand, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Hohe Wand, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiener Neudorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Wiener Neudorf, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiener Neustadt –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Wiener Neustadt Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Zwettl-Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit besten Grüßen Zwettl-Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Miesenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen, Miesenbach, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiesmath, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Wiesmath, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Pressbaum, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ottenthal, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Ottenthal, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Münichreith-Laimbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. , sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden, wobei die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde dem Mit freundlichen Grüßen Münichreith-Laimbach, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Mühldorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Mühldorf, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ybbsitz, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden , wobei die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde dem Betroffenen mitzuteilen ist (§30 LWO). Mit freundlichen Grüßen Ybbsitz, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ziersdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Mit freundlichen Grüßen, Ziersdorf, Niederösterreich Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Altendorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Tulln an der Donau –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Mit freundlichen Grüßen Tulln an der Donau Gemeinde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Prigglitz, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sonntagberg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her§ 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein?
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