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  • § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Mit freundlichen Grüßen Göstling an der Ybbs, Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wolfsgraben, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Wolfsgraben, Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Waidhofen an der Ybbs
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein?
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Breitenau, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden , wobei die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde dem Betroffenen mitzuteilen ist (§ 30 LWO).
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Laxenburg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate her
    2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Laxenburg, Niederösterreich Gemeinde
  • 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Schrattenbach, Niederösterreich Gemeinde
  • 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Schwarzenbach, Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Reisenberg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden
  • 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Rossatz-Arnsdorf, Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Hohe Wand, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Hohe Wand, Niederösterreich Gemeinde
  • 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Wiener Neudorf, Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wiener Neustadt
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Wiener Neustadt Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Zwettl-Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate her
    2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit besten Grüßen Zwettl-Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Miesenbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen, Miesenbach, Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wiesmath, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Wiesmath, Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Pressbaum, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ottenthal, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Ottenthal, Niederösterreich Gemeinde
  • 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. , sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden, wobei die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde dem Mit freundlichen Grüßen Münichreith-Laimbach, Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Mühldorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden Mit freundlichen Grüßen Mühldorf, Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ybbsitz, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden Die Entscheidung darüber oblag der Gemeindewahlbehörde. Über einen Berichtigungsantrag hat nicht die Gemeinde, sondern die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden , wobei die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde dem Betroffenen mitzuteilen ist (§30 LWO). Mit freundlichen Grüßen Ybbsitz, Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ziersdorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate her
    § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Mit freundlichen Grüßen, Ziersdorf, Niederösterreich Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Altendorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein?
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Tulln an der Donau
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Mit freundlichen Grüßen Tulln an der Donau Gemeinde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Prigglitz, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein?
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Sonntagberg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein?
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