Anfragen
Ihre Suche ergab 149 Ergebnisse.
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BMK - IV/E6 (Oberste Seilbahnbehörde) GZ 2021-0.561.179 Loser Panoramabahn; Baugenehmigungsverfahren GZ 231.577; Parteistellung
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur –
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 7 Monate herWeiters ersuche ich um Bekanntgabe, ob die Unterlagen nach § 24 Abs. 1 Ziffer 9 "eine eingehende Verkehrsnetz Bedacht zu nehmen" als ausreichend angesehen wurden. Zahlen 2004 liegen und diese vor allem im Sommer ausserdem deutlich über den angesetzten Winterzahlen (mehr Weiters ersuche ich um Bekanntgabe, ob die Unterlagen nach § 24 Abs. 1 Ziffer 9 "eine eingehende Verkehrsnetz Bedacht zu nehmen" als ausreichend angesehen wurden. -
Objekt über Niederösterreich
Landesregierung Niederösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 1 Monat, 3 Wochen herund in Richtung Bratislava, wo es nach einiger Zeit auf österreichisches Staatsgebiet abbog und nicht mehr Ich ersuche um die Beantwortung meiner Frage und die Freigabe aller relevanten Dokumente. und in Richtung Bratislava, wo es nach einiger Zeit auf österreichisches Staatsgebiet abbog und nicht mehr Ich ersuche um die Beantwortung meiner Frage und die Freigabe aller relevanten Dokumente. fuer-behoerden/ Aw: Objekt über Niederösterreich Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend -
IFG-Anfrage – Budgetierung und Verteilung von Belohnungen im Bundesministerium für Inneres (2024 und 2025)
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Monate, 3 Wochen herErlass, Richtlinie, interne Vorgabe) - und nach welchen Kriterien die Zuteilung erfolgt (z. B. Anzahl der Bediensteten, Aufgabenbereich,..) Erlass, Richtlinie, interne Vorgabe) - und nach welchen Kriterien die Zuteilung erfolgt (z. B. Anzahl der Bediensteten, Aufgabenbereich,..) und Auszahlungsgrundlagen von Belohnungen Die zuständige Stelle für Rückfragen und Rückmeldungen entnehmen -
Berechnung der Pensionen bzw. der Bemessungsgrundlage
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 9 Jahre herVerwendet man diese an sich logische Systematik, und berechnet man dann am Ende das notwendige Verhältnis Zu Frage 3: Es handelt sich bei dieser Broschüre um eine Ausgabe der PVA vom 1.1.2015 für bis 31.12.1954 Sonderzahlungen auszahlen (konnten) – das hat im Wesentlichen keine sozialversicherungsrechtlichen, sondern vielmehr durch das österreichische Parlament, welche im Herbst dieses Jahres stattfinden soll, haben sowohl Unternehmen als auch Versicherte klare rechtliche Vorgaben bezüglich Zuständigkeit, Beitrags- als auch Leistungsrecht -
Strengere Covid Regelungen im Schulbereich als am Arbeitsplatz
Bundesministerium für Bildung –
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 1 Monat herApril ) gelten grundsätzlich keine allgemeinen Covid Regelungen mehr für Arbeitsorte. corona/corona_fua.html#ts) Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die oben beschriebenen Vorgaben corona/corona_fua.html#ts) Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die oben beschriebenen Vorgaben Im Schulbetrieb sind – so wie bisher – weiterhin die Vorgaben der COVID-19-Schulverordnung anzuwenden Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie -
Antrag auf Auskunft gemäß § 7 ff IFG – Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags laut Budget 2026
Wien – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate, 2 Wochen herFinanzielle Auswirkungen * Wie hoch sind die erwarteten Mehreinnahmen durch die Erhöhung von 0,5 % auf Finanzielle Auswirkungen * Wie hoch sind die erwarteten Mehreinnahmen durch die Erhöhung von 0,5 % auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (Magistratsabteilung 6) abgetreten wurde. -
eSM & ELGA
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen her] Guten Tag, ich versuche natürlich mich auf das nötigste zu beschränken, jedoch habe ich noch mehrere Bez. der Weitergabe von Begutachtungsergebnissen an andere Behörde (siehe Rubriken „Meldung gemäß § 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Pressbaum, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 3 Monate herBundesministerium für Justiz kommt eine solche Funktion nicht zu und kann auch dazu keine Rechtsmeinung vorgeben, vorwegnehmen Auskunftsrecht soll der Partei nur Informationen über bereits vorhandenes Wissen der Behörde, nicht aber eine vorzunehmende Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. Vielleicht meiner nicht-juristischen Ausbildung geschuldet, bin ich davon ausgegangen, dass dies eine Aufgabe -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Laxenburg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Schrattenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Schwarzenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Reisenberg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des§ 29 ff Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Rossatz-Arnsdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hohe Wand, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiener Neudorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung die Vorgaben der LWO gebunden. Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiener Neustadt –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Zwettl-Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ybbsitz, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Wir, die Gemeinde sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Miesenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiesmath, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ottenthal, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Münichreith-Laimbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Mühldorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Datengrundlagen der persönlichen Zeitkarte
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage muss klassifiziert werden, 3 Tage, 21 Stunden herInformationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Gemäß den Vorgaben des IFG ist Voraussetzung für die Bearbeitung eines solchen Antrags, dass die Identität 2026008-final.pdf image.png [geschwärzt] hat den Ordner "Freigabe johannes_dobesch_vor_at/Documents/RECHT/01_RECHT%20allg/IFG/Anfragen/Ticket%202026-10%20(Zeitkarte)/Preisarchiv%202025/Freigabe
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