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  • Seite 35 – da2024
    Seite 35 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    35 von 157 Auf den Formularen „Anlage 1a“, „Anlage 2a“ und „Anlage 3a“ ist unbedingt der komplette Ein fehlender oder falscher Statistik - Code führt zu Rückfragen in der Clearingstelle bzw. am Standesamt Außerdem sind die Formulare „Anlage 1a“, „Anlage 2a“ und „Anlage 3a“ in regelmäßigen Abständen (möglichst einmal im Monat) an die Bundesanstalt Statistik Austria zu übermitteln. an die Bundesanstalt Statistik Austria zu übermitteln sind.
  • Seite 56 – da2024
    Seite 56 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    In Bezug auf Opfer - und Zeugenschutz bzw. andere relevante Sachverhalte lauten die Rechtsgrundlagen im SPG wie folgt: Den Sicherheitsbehörden obliegt der besondere Schutz von Menschen, die über einen Soweit Bundesbehörden, Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung, durch Gesetz eingerichtete Körperschaften oder Bürgermeister gesetzlich zur Ausstellung von Urkunden berufen sind, haben sie auf Verlangen des Bundesministers Abs.1 SPG) Aufhebung der Auskunftsbeschränkung Wird jedoch vom Antragsteller behauptet, dass die Grundlage
  • Seite 59 – da2024
    Seite 59 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    59 von 157 Gedruckte Namen auf der Heiratsurkunde Frau Mann Ausgangslage/Zeitpunkt Müller Welche Urkunde für welchen Personenstandsfall auszufertigen ist, ergibt sich aus der Rechts- und Sachlage Werden Personenstandsurkunden von den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland ausgestellt, müssen Dieses Übereinkommen sieht keine Ausstellung zu einem bestimmten Stichtag vor , bzw. sieht die Dokumentenvorlage Diese Urkunden sind ausschließlich jene, die in der Anlage zur PStG -DV 2013 zu finden sind .
  • Seite 25 – da2024
    Seite 25 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    Gleiches gilt für den in einem Mitgliedstaat geänderten Vornamen. Grundlage der Eintragung im ZPR ist die Vorlage einer öffentlichen Urkunde. Bei einer Familienstandsauskunft (Anlage 10 PStG-DV, Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer Rechtslage nach dem 1.1.2019 und dem 1.8.2019 Mit 1.1.2019 sind durch das Erkenntnis des VfGH vom 4.12.2017 , die nach den Änderungen der Rechtslagen in Österreich im Ausland begründet wurden, können, so keine
  • Seite 26 – da2024
    Seite 26 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    Rechtslagen in Österreich begründet wurden, ist zu beachten, dass bei den Änderungen der Rechtslagen Damit sind alle Personenstandsfälle nach der „neuen“ Rechtslage (§ 17 Abs. 1a und 27a IPR-G) zu prüfen Dann erst ist die EP in eine Eheschließung zu ändern, wobei das Eheschließungsdatum im Ausland zu verwenden Standesbezeichnungen Die akademischen Grade und Standesbezeichnungen können zu jeder Person auf Antrag bei Vorlage Bezug auf die Gewerbeordnung das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abt.
  • Seite 8 – da2024
    Seite 8 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    Rahmenbedingungen für die Personenstandsbehörden sein, andererseits aber auch eine aktuelle und vollständige Grundlage für die tägliche Verwaltungsarbeit (ausgenommen sind alle länder -spezifischen Informationen). Durch die Umstellung von den Büchern auf ein Register (Datenanwendung) stehen neben den rechtlichen Die Schulungsunterlage, die von den beiden Fach-Abteilungen des BMI gestaltet wurde, steht bereits online in der jeweils geltenden Fassung im ZPR/ZSR zur Verfügung.
  • Seite 29 – da2024
    Seite 29 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    der GewO 1994) o Sonstige Meister, die auf Grundlage von Landesgesetzen abgelegt wurden (z.B.: Gartenmeister , der sich aber nicht auf die Meisterprüfung zum Gärtnereihandwerk bezogen hat, sondern ebenfalls den Ursprung in einer landesgesetzlichen land - und forstwirtschaftlichen Prüfungsordnung hatte; das Zeugnis Die Eintragung von akademischen Graden ist in § 88 Abs. 1a UG geregelt. Das Konzept und die Verwendung der bPK (Datenaustausch von Registern) werde n in der Schulungsunterlage
  • Seite 11 – da2024
    Seite 11 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    Grundlage zur Anwendbarkeit dieser Norm kann daher nur eine (bestehende) Verordnung des Landeshauptmannes Änderung der Bezeichnung) und somit neu – auf Basis des PStG – durch den Landeshauptmann und der Landesregierung Die neuen Regelungen im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (§ 47) sollen, wie nach der „alten“ Rechtslage Soweit diese Funktionsbezeichnung in Personenstandsangelegenheiten nur in männlicher Form angeführt wird, bezieht sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
  • Seite 13 – da2024
    Seite 13 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    unveränderten erstinstanzlichen Behördenorganisation und der unverändert geltenden verfassungsrechtlichen Grundlage Bei der Rechtsauskunft durch den Landeshauptmann (§ 64) wurde aus dem „hat“ im § 50 PStG 1983 ein „kann Die Namensfestsetzung gemäß § 66 erfolgt durch den Landeshauptmann. die restlichen Bestandteile des Namens gemäß § 38 Abs. 2 als sonstige Namen einzutragen. 1.1.1.9 Bundesministerium In der PStG -DV 2013 sind die Aufgaben des BMI als Auftragsverarbeiter in Bezug auf Datensicherheit
  • Seite 3 – geschftsordnungdesbundesministeriumsfrinneres_geschwaerzt
    Seite 3 – geschftsordnungdesbundesministeriumsfrinneres_geschwaerzt
    Geschäftsordnung und Ges… Bundesministerium für In…
    den Bereichsstellvertretern die in der Geschäftseinteilung des Bundesminister iums für Inneres ausgewiesenen Fachexperten-Arbeitsplatzes mit dem Erfordernis einer E rmächtigung gemäß § 10 Abs. 4 BMG 1986 nach Anlage (3) Unbeschadet der Abs. 1 und 2 können geeignete Bedienstete vom Bundes minister nach Anhörung des Sektionsleiters zur selbständigen Behandlung bestimm ter in den Wirkungsbereich einer Organisationseinheit (5) Das Recht des Bundesministers, jede Angelegenheit, zu deren selbständiger Behandlung ein Bediensteter
  • Seite 61 – da2024
    Seite 61 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    In diesen Fällen ist das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, Büro für Konsularbeglaubigungen Im Sinne des § 18 Abs. 4 AVG iVm § 20 E -GovG ist auch auf allen anderen Vorlagen (z.B. eine Fertigung im Sinne des Punktes 1.1.15.1.1 ohne Unterschrift und Amtssiegel ermöglicht (siehe Anlage ist, dass für Fremde nur jene Personenstandsfälle beauskunftet werden können (Teilauszug), die im Bundesgebiet in den Büchern bzw. im ZPR eingetragen sind (z.B.
  • Seite 45 – da2024
    Seite 45 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    Es kann in Folge auf Antrag eine österr eichische Urkunde ausgestellt werden. Diese sind entweder in den jeweiligen Fachbüchern nachzulesen oder beim BMEIA (online) zu erfragen. in das ZPR: 1. nicht dem österreichischen Recht: D er Personenstandsfall ist entsprechend der österr eichischen Rechtslage eventuell die österr eichische Urkunde oder ein Registerauszug sind erst auf Grund entsprechender Vorlagen
  • Seite 44 – da2024
    Seite 44 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    44 von 157 Ehe- oder Kindsnamenserklärungen, die im Ausland für österreichische Staatsbürger abgegeben Die im Ausland im Rahmen eines Personenstandsfalles erfolgte Namenserklärung wird im Regelfall in der neue Name in das ZPR übernommen werden. Werden im Ausland Namenserklärungen in Bezug auf einen Personenstandsfall bei der österreichischen Vertretungsbehörde 1.1.8.1.1 Eintragung (die Urkunde ist richtig und vollständig) – früher „Nachbeurkundung“ Es erfolgt die Vorlage
  • Seite 42 – da2024
    Seite 42 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    einem Verfahren angelegt hat, ist nicht zulässig (keine Doppelanlage der Person ). Geburt im Ausland Die Eintragung der Geburt stellt auf den Geburtszeitpunkt ab. mehreren Ländern Europas Pensionsversicherungsanstalten zuneh mend die Akzeptanz von neuausgestellten I 72/2019 vom 31.7.2019, in Kraft somit mit 1.8.2019, wurde der § 17 Abs. 1a IPR-G in Kraft gesetzt stellt auf das Ortsrecht (Österreich) ab, wodurch auch Eheschließungen von homosexuellen Paaren im Bundesgebiet
  • Seite 30 – da2024
    Seite 30 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    Da das ZPR jedoch keine Evidenz für andere Länder bei der Feststellung der Staatsangehörigkeiten sein kann (fehlende Rechtsgrundlage), ist eine Überprüfung einer anderen Staatsangehörigkeit (z.B. in einem Sollte in Einzelfällen keine Staatsangehörigkeit bekannt sein, so ist „unbekannt“ auszuwählen. Von den Gerichten können daher z.B. in Verlassenschaftsverfahren die Hinterbliebenen (bei Ehe, EP oder Hinblick auf die Änderung der Rechtslage nach dem 1.8.2019 für Eheschließungen bzw. eingetragenen (
  • Seite 43 – da2024
    Seite 43 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    Ab 1.8.2019 ist dies im Bundesgebiet möglich, obwohl nach polnischem Recht (Personalstatut) eine homosexuelle Selbst wenn es in einem Land nachweislich keine Sterbeurkunde wie im österreichischen Recht gibt, muss Die Todesbestätigung muss in jedem Fall von einem Arzt unterfertigt sein. Beweis des Todes die Grundlage für die Eintragung sein. Im Besonderen: Die Eintragung von Personenstandsfällen im Ausland (§ 35 Abs. 2) ist nach § 36 Abs.
  • Seite 33 – da2024
    Seite 33 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    Kommunikation der inländischen Personenstandsbehörden (und Evidenzstellen) untereinander, und mit den Berufsvertretungsbehörden im Ausland. Mittels der Inbox können Nachrichten mit und ohne Beilagen (z.B. vorgesehenen Fällen (siehe Tabelle, Punkt 1.1.16.1) zu erfolgen und ist mittels Anlage eines unvollständigen Das nacherfassende Standesamt hat jedenfalls im Rahmen seiner Möglichkeiten nach den gesetzlichen
  • Seite 15 – da2024
    Seite 15 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    in § 63 Abs. 1 PStG unter Einbindung des Bundesministeriums für Finanzen festgelegt. Sind Daten aus den Altmatriken für ein Verfahren, die Ausstellung einer Urkunde, einen Registerauszug Zusammenhang mit dem Gebrauch der Daten und de n Abfrage- und Auskunftsrechte n (Rollenkonzept) bzw. den Rechtsgrundlagen mit Bezug zum DSG und dem E-GovG. Generell sind für Abfragen, Einsichtnahmen oder Datenübermittlungen entsprechende gesetzliche Grundlagen
  • Seite 40 – da2024
    Seite 40 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    • Person fällt nicht in den Personenkreis: Sofern die Partei den Antrag nicht zurückzieht, wäre auf Feststellung der Personenstandsdaten • Aufforderung des Antragstellers zur Vorlage eines amtlichen In den sonstigen Angaben bei der Eintragung ist „laut eigenen Angaben“ festzuhalten. den Personenkreis fällt. Österreichern – auch wenn sie schon lange miteinander verheiratet sind) zu ihren Personenstandsfällen im Ausland
  • Seite 62 – da2024
    Seite 62 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    62 von 157 In den Beilage 10 und 10a zur PStG -DV ist als Teilauszug die Bestätigung über das Bestehen Die Vorlagen sind direkt im ZPR vorgegeben. Dieser sollte verstärkt bei allen Eheschließungen von österreichischen Staatsbürgern in Deutschland Für den Registerauszug, der bei jedem Standesamt beantragt werden kann, ist notwendig, dass die Person Vom persönlichen Erscheinen kann in begründeten Fällen abgesehen werden; die Behörde muss jedoch zur
  • Seite 39 – da2024
    Seite 39 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    39 von 157 Fremde und Asyl, BFA, früher Bundesasylamt; bzw. Bundesverwaltungsgericht, früher Unabhängiger Bundesasylsenat/Asylgerichtshof) über die Zuerkennung (entspricht den Erläuterungen zum Gesetz) • Die graue Karte dokumentiert die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes im Bundesgebiet. Fällen, in denen die vorgelegte Karte abgelaufen ist oder eine Unsicherheit hinsichtlich einer möglichen
  • Seite 32 – da2024
    Seite 32 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    32 von 157 Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die Aktualität der bereits in den Büchern angegebenen und muss schriftlich erfolgen. 1.1.3 Datenverkehr Zu unterscheiden ist der Datenverkehr zwischen den Personenstandsbehörden und den Vertretungsbehörden im Ausland, und die externe Datenübermittlung, bzw Rechtliche Grundlage ist das PStG 2013, in dem das Datenmodell und die Verwendung der Daten des ZPR in den §§ 46 ff geregelt wird, sowie die PStG -DV 2013, das DSG (Datenschutz- Anpassungsgesetz 2018,
  • Seite 63 – da2024
    Seite 63 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    . ; 1.1.15.1.1.1; 1.1.16 Nacherfassung Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 61 Abs. 2 und in den §§ 4, 5, 7, 30 und 32 PStG - DV. ) in das ZPR durch eine Personenstandsbehörde. ohne Mitteilungen (z.B. bei einer Auslandseheschließung oder -geburt aus dem Jahre 2000). • Nacherfassung: Manueller Übertrag von Eintragungen aus den Büchern in das ZPR.
  • Seite 49 – da2024
    Seite 49 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    einigen Fällen auch durch den Buchstaben hindurch. derartigen Sachverhalten sind die (aktuell) Betroffenen zu verständigen, rechtlich zu be raten und in Der Unterstrich (Makron) zählt weder zu den Buchstaben noch zu den diakritischen Zeichen, und ist daher Zulässigkeit der Eintragung von gebräuchlichen Vornamen, zusammengesetzte Vornamen und mit Bindestrich verbundene BMI - VA1200/107-III/2/2008“ wurde Folgendes festgelegt (aktualisiert in Bezug auf die Rechtsgrundlage
  • Seite 41 – da2024
    Seite 41 – da2024
    Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…
    Flüchtlinge handelt – wenden sich an ihre zuständige Botschaft oder direkt an das Standesamt ihres Heimatlandes Das Vorgehen ist in den sonstigen Angaben im ZPR zu begründen. Bei Vorlage von ausländischen Urkunden ist auf die entsprechende Beglaubigung gemäß § 293 Abs. 2 ZPO In Fällen von Konventionsflüchtlingen bzw. In derartigen Fällen ist jedenfalls ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, um den wahren Sachverhalt