Polizeizugriff auf Reizstoffe
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Hat die Polizei die Möglichkeit, Reizstoffe (wie zB Tränengas) einzusetzen?
In welchen Fällen ist dies vorgesehen?
Welche Mengen werden wie und wo gelagert?
Wer lieferte diese?
Welche Untersuchungen wurden angestellt, um zu versichern, dass keine Kollateralschäden eintreten?
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Juni 2013
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11. August 2013
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