Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2018
  • Frist
    10. Mai 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Perschling, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1193]
Datum
15. März 2018 13:30
An
Perschling, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1193] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Perschling, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1193]
Datum
17. April 2018 14:45
An
Perschling, Niederösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf das von mir im März übermittelte Auskunftsbegehren betreffend "Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister" möchte ich ergänzend anmerken: Ich engagiere mich als Generalsekretär des Vereins Forum Informationsfreiheit (https://www.informationsfreiheit.at) für eine Stärkung von demokratischen Grundrechten sowie für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung. Die beantragten Auskünfte werden wir für eine Analyse des NÖ Wahlsystems verwenden und samt den detaillierten statistischen Daten veröffentlichen. Die Anfrage liegt im öffentlichen Interesse. Es liegt kein Privatinteresse vor. Unser Verein leistet einen Beitrag zu öffentlichen Debatten, unter anderem durch Publikationen, öffentliche Diskussionsveranstaltungen und Stellungnahmen im Rahmen parlamentarischer Begutachtungen. Unsere gesellschaftliche Rolle ist deshalb (im Sinne von Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) mit der von JournalistInnen vergleichbar. Zahlreiche Gemeinden haben für eine idente Anfrage keine Gebühren in Rechnung gestellt, eine Auflistung (die wir weiter aktualisieren) finden Sie unter: https://www.informationsfreiheit.at/2018/04/09/waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten in der Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe eine die Privatinteressen des Einschreiters berührende Angelegenheit betrifft." (https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben, mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung abgegeben wird, sind gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG gebührenbefreit (Gebührenrichtlinie, Rz 305). Eine (formlose) Auskunftserteilung per Email genügt mir, eine postalische Antwort ist nicht nötig. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 1193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Perschling, Niederösterreich
AW: Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1193] Sehr geehrter Herr Huter, …
Von
Perschling, Niederösterreich
Betreff
AW: Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1193]
Datum
20. April 2018 07:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Huter, gerne werden wir Ihnen ihre Anfrage beantworten - müssen jedoch vorher die Identität prüfen. Wir bitten Sie um Übermittlung eines entsprechenden Ausweises bzw. können Sie auch gerne direkt bei uns am Gemeindeamt vorbeikommen . Dann können die Fragen vor Ort geklärt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass lt. Gemeindebund für dieses Ansuchen eine Gebühr in Höhe von Euro 14,30 zu verrechnen ist. Für jede weitere Beilage Euro 3,90. Mit freundlichen Grüßen
Perschling, Niederösterreich
Sehr geehrter Herr Huter, anbei unsere Antworten : 1) 31 Personen wurden im Vorfeld aufgrund unseres Informations…
Von
Perschling, Niederösterreich
Betreff
AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1193]
Datum
9. Mai 2018 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter, anbei unsere Antworten : 1) 31 Personen wurden im Vorfeld aufgrund unseres Informationsschreibens und der darauf folgenden Rückmeldung der jeweiligen Bürger gestrichen (großteils Abmeldung, Ummeldung NWS, Pflegepersonal welches sich gemeldet hat und die Streichung gewünscht hat). 2) keiner 3) 38 NWS waren wahlberechtigt bei der LTW 2018 4) zweimaliges Anschreiben 5) keiner . Es wurden nur jene gestrichen dies sich von sich aus gemeldet haben und somit entweder Meldezettel oder dergleichen erhalten. 6) keine Berichtigungsanträge eingelangt Mit freundlichen Grüßen