Anbau von genetisch verändertem Saatgut

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In Österreich ist es eigentlicht nicht erlaubt genetisch verändertes Saatgut anzubauen. Jedoch dürfen nicht genetisch veränderte Produkte in der EU 0,9% genetisch verändert sein. Darf jetzt prinzipiell in Österreich das 0,9% Gen-veränderte Saatgut ausgebracht werden? Wer und wie viele Kontrollen gibt es dazu?

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  • Datum
    15. September 2013
  • Frist
    10. November 2013
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In Österreich ist es eigentlicht nicht erlaubt genetisch verändertes Saatgut anzubauen. Jedoch dürfen nicht genetisch veränderte Produkte in der EU 0,9% genetisch verändert sein. Darf jetzt prinzipiell in Österreich das 0,9% Gen-veränderte Saatgut ausgebracht werden? Wer und wie viele Kontrollen gibt es dazu?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in