Gilt Syrien für in Österreich lebende Asylwerber als sicheres Herkunftsland?
Anfrage an:
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Nachdem das Außenministerium die höchste Warnstufe bei Syrien-Besuchen erlassen hat, und von Gefahr für Leib und Leben spricht, möchte ich gerne wissen, ob syrisch-stämmige Asylwerber in << Adresse entfernt >> abgewiesen werden, weil Syrien mittlerweile als sicheres Herkunftsland gilt.
Weiters: Gelten die Vorsichtsmaßnahmen seitens des Außenministeriums tatsächlich nur für Österreicher, die verreisen, oder gilt die beanstandete Gefahr für Leib und Leben insgesamt, also auch für Syrer, die dort ihre Heimat haben?
Danke für Zeit im Voraus!
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Februar 2019
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19. April 2019
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