Gilt Syrien für in Österreich lebende Asylwerber als sicheres Herkunftsland?
- Anfrage an:
- Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Nachdem das Außenministerium die höchste Warnstufe bei Syrien-Besuchen erlassen hat, und von Gefahr für Leib und Leben spricht, möchte ich gerne wissen, ob syrisch-stämmige Asylwerber in << Adresse entfernt >> abgewiesen werden, weil Syrien mittlerweile als sicheres Herkunftsland gilt.
Weiters: Gelten die Vorsichtsmaßnahmen seitens des Außenministeriums tatsächlich nur für << Adresse entfernt >>er, die verreisen, oder gilt die beanstandete Gefahr für Leib und Leben insgesamt, also auch für Syrer, die dort ihre Heimat haben?
Danke für Zeit im Voraus!