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Auch vor der 18. SSW verstorbene Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Ursache ist die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung. Wie kam es zu diesem Gesetz? Wem war die Einrichtung dieses Gesetzes wichtig? Es geht um vor der 18. Schwangerschaftswoche während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder! Ihnen und den Angehörigen wurde das Bestattungsrecht weggenommen! Und "viele" behaupten, das Fehlgeburten in Wien der Bestattungspflicht unterliegen - so doch wohl auch ausnahmslos alle durch die Medizin greifbaren Kinder, welche vor der 18. Schwangerschaftswoche starben!
Landen die Kinder alternativ zu einem Begräbnis in der Forschung, ohne das die Mutter darüber informiert wird und ohne das die Mutter dem zustimmen muss, aber auch ohne, das die Mutter sich dagegen aussprechen kann? Was muss geschehen, damit dieses Gesetz wieder aufgehoben oder geändert/ ergänzt werde kann?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    3. Juli 2019
  • Frist
    28. August 2019
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgen…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Auch vor der 18. SSW verstorbene Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren [#1758]
Datum
3. Juli 2019 06:28
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Ursache ist die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung. Wie kam es zu diesem Gesetz? Wem war die Einrichtung dieses Gesetzes wichtig? Es geht um vor der 18. Schwangerschaftswoche während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder! Ihnen und den Angehörigen wurde das Bestattungsrecht weggenommen! Und "viele" behaupten, das Fehlgeburten in Wien der Bestattungspflicht unterliegen - so doch wohl auch ausnahmslos alle durch die Medizin greifbaren Kinder, welche vor der 18. Schwangerschaftswoche starben! Landen die Kinder alternativ zu einem Begräbnis in der Forschung, ohne das die Mutter darüber informiert wird und ohne das die Mutter dem zustimmen muss, aber auch ohne, das die Mutter sich dagegen aussprechen kann? Was muss geschehen, damit dieses Gesetz wieder aufgehoben oder geändert/ ergänzt werde kann? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Parlamentsdirektion
Sehr geehrtAntragsteller/in   als unabhängige Verwaltungseinheit der Bundesgesetzgebung informieren wir über das p…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
[TicketNr.2916/2019-1] Auch vor der 18. SSW verstorbene Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren [#1758]
Datum
3. Juli 2019 12:41
Status
Bild1.png
6,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in   als unabhängige Verwaltungseinheit der Bundesgesetzgebung informieren wir über das parlamentarische Verfahren und beantworten Sachanfragen zum parlamentarischen Geschehen wie auch zu Materialien der Gesetzgebung. Da es sich bei Ihrem Anliegen um Landesmaterien handelt, darf ich Sie bitten, den Wiener Landtag unter folgender E-Mailadresse zu kontaktieren: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>>     Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> ...ich habe die von Ihnen genannte e-mailadresse angeschrieben und folge…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: [TicketNr.2916/2019-1] Auch vor der 18. SSW verstorbene Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren [#1758]
Datum
5. Juli 2019 18:10
An
Parlamentsdirektion
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ...ich habe die von Ihnen genannte e-mailadresse angeschrieben und folgende Reaktion erhalten:
Parlamentsdirektion
Sehr geehrtAntragsteller/in   nach nochmaliger Rücksprache mit dem Sekretariat des Ersten Wiener Landtagspräsident…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
[TicketNr.2988/2019-1] Re: [TicketNr.2916/2019-1] Auch vor der 18. SSW verstorbene Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren [#1758]
Datum
8. Juli 2019 11:08
Status
Bild1.png
6,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in   nach nochmaliger Rücksprache mit dem Sekretariat des Ersten Wiener Landtagspräsidenten, können wir Ihnen mitteilen, dass die korrekte Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> lautet. Bitte entschuldigen Sie den Fehler!   Beste Grüße,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.