Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der KOV Kreditordnungsverein begehrt die Erteilung folgender Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG):
1) Ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) verpflichtet, wegen unerlaubter Bankgeschäfte ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn ihr der Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte angezeigt und Beweismaterial hierzu angeboten wird?
2) Falls Frage 1 verneint wird: Wovon hängt es ab, ob eine Pflicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft beantragt der KOV Kreditordnungsverein die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. August 2019
  • Frist
    9. Oktober 2019
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KOV Kreditordnungsverein
Sehr geehrte<< Anrede >> Der KOV Kreditordnungsverein begehrt die Erteilung folgender Auskunft (gemäß…
An Finanzmarktaufsicht (FMA) Details
Von
KOV Kreditordnungsverein
Betreff
Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte [#1786]
Datum
14. August 2019 12:49
An
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Der KOV Kreditordnungsverein begehrt die Erteilung folgender Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG): 1) Ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) verpflichtet, wegen unerlaubter Bankgeschäfte ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn ihr der Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte angezeigt und Beweismaterial hierzu angeboten wird? 2) Falls Frage 1 verneint wird: Wovon hängt es ab, ob eine Pflicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft beantragt der KOV Kreditordnungsverein die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG. KOV Kreditordnungsverein <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift KOV Kreditordnungsverein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Anfrage können wir folgendes mitteilen: Die Kompetenzen bzw. Pflichten der…
Von
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Betreff
AW: Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte [#1786]
Datum
18. September 2019 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Anfrage können wir folgendes mitteilen: Die Kompetenzen bzw. Pflichten der FMA hinsichtlich des Gegenstands der Anfrage richten sich nach §§ 22b bis 22d FMABG ("Unerlaubter Geschäftsbetrieb und Verstöße im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Mit freundlichen Grüßen