Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der KOV Kreditordnungsverein begehrt die Erteilung folgender Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG):
1) Ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) verpflichtet, wegen unerlaubter Bankgeschäfte ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn ihr der Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte angezeigt und Beweismaterial hierzu angeboten wird?
2) Falls Frage 1 verneint wird: Wovon hängt es ab, ob eine Pflicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft beantragt der KOV Kreditordnungsverein die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum14. August 2019
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9. Oktober 2019
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- Von
- KOV Kreditordnungsverein
- Betreff
- Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte [#1786]
- Datum
- 14. August 2019 12:49
- An
- Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Betreff
- AW: Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte [#1786]
- Datum
- 18. September 2019 13:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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