AMA, Tierwohl, dauernde Anbindehaltung von Rindern

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 2 AMA-Gesetz). Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat der AMA Weisungen zu erteilen, soweit das zur gesetzesgemäßen Erfüllung der Aufgaben der AMA erforderlich ist (§ 17 AMA-Gesetz). Die AMA hat die Möglichkeit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungsbereich an Kapitalgesellschaften in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu übertragen, wie z.B. durch die AMA Marketing GmbH geschehen (§39a AMA-Gesetz).

Aktuell wirbt die AMA für das AMA Gütesiegel mit dem Bild eines Rindes bei einer Kratzbürste und dem Slogan: „ICH SCHAU AUFS TIERWOHL. GANZ GENAU. Wenn ich aufs AMA Gütesiegel schau.“ Und weiter: „Wer aufs AMA-Gütesiegel schaut, schaut auch auf das Wohl von Milchkühen. Kühe mögen ihre Laufställe, in denen sie sich frei bewegen – und nach Lust und Laune von der Kuhbürste massieren lassen.“

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen an Sie:

A) Wieviele der AMA-Gütesiegel Milchkühe sind in dauernder Anbindehaltung, wieviele in Anbindehaltung und wieviele im Laufstall?

B) Wieviele der AMA-Gütesiegel Milchbetriebe sind solche mit dauernder Anbindehaltung, wieviele mit Anbindehaltung und wieviele mit Laufstall?

C) Wieviele der AMA-Gütesiegel Milchkühe haben je nach Lust und Laune (also permanent) Zugang zu einer Kratzbürste?

Die AMA hat unter anderem folgende Aufgabe zu vollziehen: „Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse“ (§ 3 (1) Z 2 AMA-Gesetz).

Erhöhtes Tierwohl ist eine Qualität landwirtschaftlicher Produkte. Die AMA wirbt häufig mit Tierwohl. Die Kriterien des AMA-Gütesiegels zur Tierhaltung entsprechen aber vielfach nur dem Mindeststandard, den das Tierschutzgesetz vorschreibt.

D) Trifft die AMA Maßnahmen zur Qualitätssteigerung im Bereich Tierwohl? Wie sehen diese Maßnahmen aus?

E) Werden im Bereich Entwicklung von Qualitätsrichtlinien Maßnahmen, die das Tierwohl verbessern, ergriffen? Wie sehen diese Maßnahmen aus?

Die dauernde Anbindehaltung von Rindern ist ein großes Tierschutzproblem. Derartig gehaltene Rinder verfügen nicht über einen Platz, der ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.

Konventionelle Molkereien wie z.B. die NÖM oder die SalzburgMilch haben die Vermarktung von Milch, die von Kühen aus dauernder Anbindehaltung stammt, beendet.

Vor dem Hintergrund dass die AMA das AMA-Gütesiegel damit bewirbt, dass die Kühe in Laufställen leben und sich bewegen können, stelle ich folgende Fragen:

F) Trifft die AMA Maßnahmen die dauernde Anbindehaltung von Kühen, deren Milch mit dem AMA-Gütesiegel vermarktet wird, zu beenden? Wie sehen diese Maßnahmen aus?

G) Wird die AMA die Vermarktung von Milch von Kühen in Anbindehaltung unter dem AMA-Gütesiegel beenden?

H) Trifft die AMA Maßnahmen um das Tierwohl von Kühen in Anbindehaltung zu verbessern? Wie sehen diese Maßnahmen aus? Werden z.B. die Tage mit freier Bewegung über das gesetzliche Mindestniveau gehoben werden, wie bei NÖM und SalzburgMilch?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Harald Balluch
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Details
Von
Harald Balluch
Betreff
AMA, Tierwohl, dauernde Anbindehaltung von Rindern [#1843]
Datum
19. November 2019 16:24
An
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 2 AMA-Gesetz). Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat der AMA Weisungen zu erteilen, soweit das zur gesetzesgemäßen Erfüllung der Aufgaben der AMA erforderlich ist (§ 17 AMA-Gesetz). Die AMA hat die Möglichkeit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungsbereich an Kapitalgesellschaften in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu übertragen, wie z.B. durch die AMA Marketing GmbH geschehen (§39a AMA-Gesetz). Aktuell wirbt die AMA für das AMA Gütesiegel mit dem Bild eines Rindes bei einer Kratzbürste und dem Slogan: „ICH SCHAU AUFS TIERWOHL. GANZ GENAU. Wenn ich aufs AMA Gütesiegel schau.“ Und weiter: „Wer aufs AMA-Gütesiegel schaut, schaut auch auf das Wohl von Milchkühen. Kühe mögen ihre Laufställe, in denen sie sich frei bewegen – und nach Lust und Laune von der Kuhbürste massieren lassen.“ Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen an Sie: A) Wieviele der AMA-Gütesiegel Milchkühe sind in dauernder Anbindehaltung, wieviele in Anbindehaltung und wieviele im Laufstall? B) Wieviele der AMA-Gütesiegel Milchbetriebe sind solche mit dauernder Anbindehaltung, wieviele mit Anbindehaltung und wieviele mit Laufstall? C) Wieviele der AMA-Gütesiegel Milchkühe haben je nach Lust und Laune (also permanent) Zugang zu einer Kratzbürste? Die AMA hat unter anderem folgende Aufgabe zu vollziehen: „Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse“ (§ 3 (1) Z 2 AMA-Gesetz). Erhöhtes Tierwohl ist eine Qualität landwirtschaftlicher Produkte. Die AMA wirbt häufig mit Tierwohl. Die Kriterien des AMA-Gütesiegels zur Tierhaltung entsprechen aber vielfach nur dem Mindeststandard, den das Tierschutzgesetz vorschreibt. D) Trifft die AMA Maßnahmen zur Qualitätssteigerung im Bereich Tierwohl? Wie sehen diese Maßnahmen aus? E) Werden im Bereich Entwicklung von Qualitätsrichtlinien Maßnahmen, die das Tierwohl verbessern, ergriffen? Wie sehen diese Maßnahmen aus? Die dauernde Anbindehaltung von Rindern ist ein großes Tierschutzproblem. Derartig gehaltene Rinder verfügen nicht über einen Platz, der ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist. Konventionelle Molkereien wie z.B. die NÖM oder die SalzburgMilch haben die Vermarktung von Milch, die von Kühen aus dauernder Anbindehaltung stammt, beendet. Vor dem Hintergrund dass die AMA das AMA-Gütesiegel damit bewirbt, dass die Kühe in Laufställen leben und sich bewegen können, stelle ich folgende Fragen: F) Trifft die AMA Maßnahmen die dauernde Anbindehaltung von Kühen, deren Milch mit dem AMA-Gütesiegel vermarktet wird, zu beenden? Wie sehen diese Maßnahmen aus? G) Wird die AMA die Vermarktung von Milch von Kühen in Anbindehaltung unter dem AMA-Gütesiegel beenden? H) Trifft die AMA Maßnahmen um das Tierwohl von Kühen in Anbindehaltung zu verbessern? Wie sehen diese Maßnahmen aus? Werden z.B. die Tage mit freier Bewegung über das gesetzliche Mindestniveau gehoben werden, wie bei NÖM und SalzburgMilch?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Harald Balluch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Harald Balluch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Harald Balluch
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugest…
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT
Datum
19. November 2019 16:24
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMNT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmnt.gv.at
Harald Balluch
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „AMA, Tierwohl, dauernde Anbindehaltung von Rindern“ vom 19.11…
An Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Details
Von
Harald Balluch
Betreff
Re: Anfrage „AMA, Tierwohl, dauernde Anbindehaltung von Rindern“ [#1843]
Datum
16. Januar 2020 10:08
An
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „AMA, Tierwohl, dauernde Anbindehaltung von Rindern“ vom 19.11.2019 (#1843) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Harald Balluch Anfragenr: 1843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Harald Balluch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugest…
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT
Datum
16. Januar 2020 10:08
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMNT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmnt.gv.at
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Antwortschreiben an Harald Balluch, Verein gegen Tierfabriken Sehr geehrter Herr Balluch, im Anhang erhalten Sie …
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
Antwortschreiben an Harald Balluch, Verein gegen Tierfabriken
Datum
16. Januar 2020 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Balluch, im Anhang erhalten Sie ein elektronisch gefertigtes Schriftstück zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen