Grenzschutz in der Verfassung
Mit welcher Begründung ist der Grenzschutz mit Außerkrafttretung am 8.7.1975 betreffend dem Artikel 79. (1) "Dem Bundesheer liegt der Schutz der Grenzen der Republik ob" aus der Bundesverfassung gestrichen worden und durch den Text: "Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung" ersetzt worden.
Anfrage erfolgreich
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Datum17. Februar 2020
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13. April 2020
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- Von
- Walter Hain
- Betreff
- Grenzschutz in der Verfassung [#1886]
- Datum
- 17. Februar 2020 15:16
- An
- Bundesministerium für Justiz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Justiz
- Betreff
- Antwort: Grenzschutz in der Verfassung [#1886]
- Datum
- 18. Februar 2020 11:00
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Walter Hain
- Betreff
- Re: Antwort: Grenzschutz in der Verfassung [#1886]
- Datum
- 19. Februar 2020 12:21
- An
- Bundesministerium für Justiz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Justiz
- Betreff
- Antwort: Re: Antwort: Grenzschutz in der Verfassung [#1886]
- Datum
- 19. Februar 2020 14:57
- Status
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- Von
- Walter Hain
- Betreff
- Re: Antwort: Re: Antwort: Grenzschutz in der Verfassung [#1886]
- Datum
- 20. Februar 2020 14:47
- An
- Bundesministerium für Justiz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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