Grenzschutz in der Verfassung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Mit welcher Begründung ist der Grenzschutz mit Außerkrafttretung am 8.7.1975 betreffend dem Artikel 79. (1) "Dem Bundesheer liegt der Schutz der Grenzen der Republik ob" aus der Bundesverfassung gestrichen worden und durch den Text: "Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung" ersetzt worden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    13. April 2020
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Walter Hain
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Walter Hain
Betreff
Grenzschutz in der Verfassung [#1886]
Datum
17. Februar 2020 15:16
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Mit welcher Begründung ist der Grenzschutz mit Außerkrafttretung am 8.7.1975 betreffend dem Artikel 79. (1) "Dem Bundesheer liegt der Schutz der Grenzen der Republik ob" aus der Bundesverfassung gestrichen worden und durch den Text: "Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung" ersetzt worden.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Walter Hain <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Walter Hain << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Walter Hain
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Hr. Hain, Die Auskunftspflicht bezieht sich stets auf die jeweiligen Angelegenheiten des Wirkungsber…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: Grenzschutz in der Verfassung [#1886]
Datum
18. Februar 2020 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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105 Bytes


Sehr geehrter Hr. Hain, Die Auskunftspflicht bezieht sich stets auf die jeweiligen Angelegenheiten des Wirkungsbereichs des Organs (§1Abs 1 AuskunftspflichtG). Ihre Frage bezieht sich auf die Bundesverfassung (Bundeskanzleramt) sowie Fragen der militärischen Landesverteidigung (Bundesministerium für Landesverteidigung), sohin keine Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen. Eine Auskunft kann daher nicht erteilt werden. Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft zu beantragen (§ 4 Auskunftspflichtgesetz). Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. Sie können den Antrag entweder schriftlich (von Ihnen unterfertigt) in Papierform einbringen oder Ihre Identität mit einem Scan Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerschein nachweisen. Danach können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit Ihren Daten als gebührenrelevant an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel melden. Der Bescheid wird im Wesentlichen dieselbe Begründung enthalten, Sie aber in den Stand versetzen, ein Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. Mit freundlichen Grüßen
Walter Hain
Sehr geehrte<< Anrede >> Er ersuche meine Anfrage betreffend "Grenzschutz in der Verfassung" (Bundesv…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Walter Hain
Betreff
Re: Antwort: Grenzschutz in der Verfassung [#1886]
Datum
19. Februar 2020 12:21
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Er ersuche meine Anfrage betreffend "Grenzschutz in der Verfassung" (Bundesverfassung) - sofern das möglich ist - an die zuständige Behörde (Amt) weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Walter Hain Anfragenr: 1886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Walter Hain << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Hain, da Sie einen fristgebundenen, an sich gebührenpflichtigen Eventualantrag stellen, empfehl…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: Re: Antwort: Grenzschutz in der Verfassung [#1886]
Datum
19. Februar 2020 14:57
Status
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Sehr geehrter Herr Hain, da Sie einen fristgebundenen, an sich gebührenpflichtigen Eventualantrag stellen, empfehlen wir Ihnen den Antrag selbst beim BKA einzubringen. Hier finden Sie die Kontaktadresse: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/kontakt.html <<E-Mail-Adresse>> ) Mit freundlichen Grüßen
Walter Hain
Sehr geehrte<< Anrede >> Besten Dank für die Antwort und den Hinweis. Ich werde mich direkt an das Bu…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Walter Hain
Betreff
Re: Antwort: Re: Antwort: Grenzschutz in der Verfassung [#1886]
Datum
20. Februar 2020 14:47
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Besten Dank für die Antwort und den Hinweis. Ich werde mich direkt an das Bundeskanzleramt wenden. Mit freundlichen Grüßen Walter Hain Anfragenr: 1886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Walter Hain << Adresse entfernt >>