Selbstisolation nach Iran-Reise

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In der ZiBspezial am heutigen 10.3. wurde berichtet, dass der Videojournalist Dominik Mandl nach einer Iranreise 14 Tage in Selbstisolation verbringen musste, obwohl sein Test auf das neuartige Coronavirus negativ war. In der ZiBspezial wurde dies mit der langen Inkubationszeit begründet. Da Herr Mandl ja Teil der Delegation von Außenminister Alexander Schallenberg war stellt sich daher die Frage, ob der Außenminister auch 14 Tage in Selbstisolation verbracht hat oder warum nicht? Medienberichten zufolge war der Test des Außenministers auf das neue Coronavirus negativ, aber da dies ja auch bei Herrn Mandl der Fall, kann das ja keine unterschiedliche Behandlung begründen. Da es sich um eine gefährliche Infektionskrankheit handelt scheint diese Information doch im öffentlichen Interesse zu stehen.

Mit bestem Dank für die Auskunft im Voraus!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. März 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Selbstisolation nach Iran-Reise [#1905]
Datum
10. März 2020 20:58
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In der ZiBspezial am heutigen 10.3. wurde berichtet, dass der Videojournalist Dominik Mandl nach einer Iranreise 14 Tage in Selbstisolation verbringen musste, obwohl sein Test auf das neuartige Coronavirus negativ war. In der ZiBspezial wurde dies mit der langen Inkubationszeit begründet. Da Herr Mandl ja Teil der Delegation von Außenminister Alexander Schallenberg war stellt sich daher die Frage, ob der Außenminister auch 14 Tage in Selbstisolation verbracht hat oder warum nicht? Medienberichten zufolge war der Test des Außenministers auf das neue Coronavirus negativ, aber da dies ja auch bei Herrn Mandl der Fall, kann das ja keine unterschiedliche Behandlung begründen. Da es sich um eine gefährliche Infektionskrankheit handelt scheint diese Information doch im öffentlichen Interesse zu stehen. Mit bestem Dank für die Auskunft im Voraus!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Selbstisolation nach Iran-Reise“ vom 10.03.2020 (#1905) wurde von Ihn…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Selbstisolation nach Iran-Reise [#1905]
Datum
6. Mai 2020 10:10
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Selbstisolation nach Iran-Reise“ vom 10.03.2020 (#1905) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt uns außer der heute eingegangenen Nachricht keine weitere von Ihnen vo…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
AW: Selbstisolation nach Iran-Reise [#1905]
Datum
6. Mai 2020 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt uns außer der heute eingegangenen Nachricht keine weitere von Ihnen vor. Zu Ihrer Anfrage: Dem Außenministerium obliegt nicht über Ein-oder Ausreisen oder Quarantänebestimmungen zu entscheiden. Rechtsverbindliche Informationen zur Einreise und den Quarantänebestimmungen in Österreich erhalten Sie vom Bürgerservice<https://www.bmi.gv.at/601/start.aspx> des Bundesministerium für Inneres<https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=314A5A707A4547684D55733D>. Derzeit gilt: „Österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger, Schweizer Staatsangehörige sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige dieser Personen, und Fremde, wenn sie über ein von Österreich ausgestelltes Visum D verfügen oder auf Grund einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Dokumentation des Aufenthaltsrechts nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz 2005 zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind, sind nach der Einreise auf dem Luftweg nach Österreich verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten und dies mit einer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist. Wenn ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, kann die 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne bzw. die Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft beendet werden.“ Weitere Informationen zu den Quarantänebestimmungen in Österreich erhalten Sie vom Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz<https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.html> oder über die Coronavirus-Hotline 0800 555 621 oder aus dem Ausland +43 1 3860 555. Mit besten Grüßen