Verträge mit der Hypo-Untersuchungskommission

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Dem "Standard" habe ich entnommen, dass zwischen dem Finanzministerium und den Mitgliedern der Hypo-Untersuchungskommission eine Übereinkunft geschlossen wurde, wie mit Informationen im Zuge der Untersuchungen um die Hypo Alpe Adria zu verfahren ist: http://derstandard.at/2000001647211/Hyp…

Ich ersuche daher um Übermittlung aller Abmachungen, die zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und den Mitgliedern der Hypo-Untersuchungskommission abgeschlossen wurden. (Für den Fall, dass Sie der Rechtsmeinung sein sollten, dass darin enthaltene personenbezogene oder andere Daten zwingend keinesfalls mitgeteilt werden dürften, ersuche ich Sie um Argumentation dieser Meinung unter Verweis auf die entsprechende Gesetzespassage, halte aber meinen Antrag auf Übermittlung der Dokumente - dann eben unter Aussparung dieser Informationen - aufrecht.)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Mai 2014
  • Frist
    24. Juli 2014
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Josef Barth
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Josef Barth
Betreff
Datum
29. Mai 2014 18:52
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Dem "Standard" habe ich entnommen, dass zwischen dem Finanzministerium und den Mitgliedern der Hypo-Untersuchungskommission eine Übereinkunft geschlossen wurde, wie mit Informationen im Zuge der Untersuchungen um die Hypo Alpe Adria zu verfahren ist: http://derstandard.at/2000001647211/Hypo-Kommission-unterwirft-sich-Amtsgeheimnis Ich ersuche daher um Übermittlung aller Abmachungen, die zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und den Mitgliedern der Hypo-Untersuchungskommission abgeschlossen wurden. (Für den Fall, dass Sie der Rechtsmeinung sein sollten, dass darin enthaltene personenbezogene oder andere Daten zwingend keinesfalls mitgeteilt werden dürften, ersuche ich Sie um Argumentation dieser Meinung unter Verweis auf die entsprechende Gesetzespassage, halte aber meinen Antrag auf Übermittlung der Dokumente - dann eben unter Aussparung dieser Informationen - aufrecht.)
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Josef Barth Postanschrift Josef Barth << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Josef Barth
Bundesministerium für Finanzen
Sehr geehrter Herr Barth! In der Anlage übermittle ich Ihr Antwortschreiben von Frau Mag. Doczy. Mit freundliche…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Datum
21. Juli 2014 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Barth! In der Anlage übermittle ich Ihr Antwortschreiben von Frau Mag. Doczy. Mit freundlichen Grüßen