Anonymisierte Daten aus dem COVID-19-Screening-Register

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich bitte um Übermittlung von aggregierten, anonymisierten, datenschutzrechtlich unbedenklichen, maschinenlesbaren Daten aus dem im §5 Epidemie-Gesetz etablierten Screening-Register bzw. dem dazugehörigen Statistik-Register aus denen für jeden Bezirk in Österreich für jeden einzelnen Tag hervor geht:

Die Zahl der pro Tag durchgeführten Test, gegliedert nach:

- Art des Tests, zum Beispiel: PCR-Test oder Antikörper-Test

- Grund für die Durchführung des Tests, zum Beispiel:
Prävalenz-Untersuchung, Screening von betroffenen Gebieten oder Einrichtungen, Screening von Bevölkerungsgruppen, Screening von Berufsgruppen, Verdachtsfall, bestätigte Infektion

- Angaben zu Personen mit positivem Testergebnis gegliedert nach Geschlecht und Geburtsjahr sowie Datum der Durchführung des Test, Datum der Auswertung des Tests im Labor, Datum der Einmeldung des Tests in das Screening-Register und Labor, dass die Auswertung des Tests vorgenommen hat.

- Angaben zu Personen mit negativem Testergebnisse gegliedert nach Geschlecht und Geburtsjahr sowie Datum der Durchführung des Test, Datum der Auswertung des Tests im Labor, Datum der Einmeldung des Tests in das Screening-Register und Labor, dass die Auswertung des Tests vorgenommen hat.

- Zahl der noch in Auswertung befindlichen Tests pro Bezirk

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    8. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
Jakob Weichenberger (ORF)
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Jakob Weichenberger (ORF)
Betreff
Anonymisierte Daten aus dem COVID-19-Screening-Register [#1955]
Datum
13. Mai 2020 15:31
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich bitte um Übermittlung von aggregierten, anonymisierten, datenschutzrechtlich unbedenklichen, maschinenlesbaren Daten aus dem im §5 Epidemie-Gesetz etablierten Screening-Register bzw. dem dazugehörigen Statistik-Register aus denen für jeden Bezirk in Österreich für jeden einzelnen Tag hervor geht: Die Zahl der pro Tag durchgeführten Test, gegliedert nach: - Art des Tests, zum Beispiel: PCR-Test oder Antikörper-Test - Grund für die Durchführung des Tests, zum Beispiel: Prävalenz-Untersuchung, Screening von betroffenen Gebieten oder Einrichtungen, Screening von Bevölkerungsgruppen, Screening von Berufsgruppen, Verdachtsfall, bestätigte Infektion - Angaben zu Personen mit positivem Testergebnis gegliedert nach Geschlecht und Geburtsjahr sowie Datum der Durchführung des Test, Datum der Auswertung des Tests im Labor, Datum der Einmeldung des Tests in das Screening-Register und Labor, dass die Auswertung des Tests vorgenommen hat. - Angaben zu Personen mit negativem Testergebnisse gegliedert nach Geschlecht und Geburtsjahr sowie Datum der Durchführung des Test, Datum der Auswertung des Tests im Labor, Datum der Einmeldung des Tests in das Screening-Register und Labor, dass die Auswertung des Tests vorgenommen hat. - Zahl der noch in Auswertung befindlichen Tests pro Bezirk
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Jakob Weichenberger ORF <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Weichenberger ORF << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jakob Weichenberger (ORF)
Jakob Weichenberger (ORF)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Anonymisierte Daten aus dem COVID-19-Screening-Register“ vom …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Jakob Weichenberger (ORF)
Betreff
Re: Anonymisierte Daten aus dem COVID-19-Screening-Register [#1955]
Datum
9. Juli 2020 10:40
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Anonymisierte Daten aus dem COVID-19-Screening-Register“ vom 13.05.2020 (#1955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Weichenberger Anfragenr: 1955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Weichenberger ORF << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
2020-0.413.420-1-A - Hinausschrift Beigefügtes Schreiben darf hiermit übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
2020-0.413.420-1-A - Hinausschrift
Datum
10. Juli 2020 12:50
Status
Warte auf Antwort
Beigefügtes Schreiben darf hiermit übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen
Jakob Weichenberger (ORF)
Re: 2020-0.413.420-1-A - Hinausschrift [#1955] Sehr geehrte<< Anrede >> Bezugnehmend auf meine ursprü…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Jakob Weichenberger (ORF)
Betreff
Re: 2020-0.413.420-1-A - Hinausschrift [#1955]
Datum
12. November 2020 21:05
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Bezugnehmend auf meine ursprüngliche Anfrage „Anonymisierte Daten aus dem COVID-19-Screening-Register“ vom 13.05.2020, gehe ich davon aus, dass die von Ihnen in ihrem Schreiben vom 10. Juli 2020 angeführte "Finalisierungsphase" für die die "operative Umsetzung des Registers für Screeningprogramme" mittlerweile abgeschlossen ist und es Ihrem Ministerium zwischenzeitlich gelungen ist, ein entsprechendes Register aufzusetzen. Ich darf sie noch einmal gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG auffordern, die Daten - wie ursprünglich von mir angefragt - zu übermitteln. Ich erinnere sie gerne an den Wortlaut meiner ursprünglichen Anfrage, in der ich ausdrücklich um die Übermittlung von "aggregierten, anonymisierten, datenschutzrechtlich unbedenklichen, maschinenlesbaren Daten" gebeten habe. Der von Ihnen im letzten Schreiben in Aussicht gestellten Beauskunftung unter der Voraussetzung, dass die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich sein müssen, und sie derart aggregiert werden, dass sie keine Rückschlüsse auf eine natürliche Person zulassen, sollte daher nichts im Wege stehen. Mit freundlichen Grüßen Jakob Weichenberger Anfragenr: 1955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Weichenberger ORF << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>