Ablehnen von Bargeld in einem Geschäft

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Nachdem ich heute in einem Lebensmittelgeschäft darauf aufmerksam gemacht worden bin, dass ich dort nicht mit Bargeld zahlen dürfe, bin ich stutzig geworden, da meines Wissens Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel nicht einfach so abgelehnt werden kann. Ich bin im Internet auf die Beantwortung einer ähnlichen Frage an Sie gestoßen ( [#1838] ), in der auf §61 des Nationalbankgesetzes verwiesen wird. Dieser besagt sinngemäß, dass die Händler verpflichtet ist, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel grundsätzlich anzunehmen.

Daher lautet meine Frage: Ist es gesetzeskonform, ein Geschäft mit Direktverkauf (wie eben besagtes Lebensmittelgeschäft) als bargeldlos zu deklarieren und nur Kartenzahlungen (also nur Buchgeld) zu akzeptieren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Ablehnen von Bargeld in einem Geschäft [#2014]
Datum
18. August 2020 13:48
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Nachdem ich heute in einem Lebensmittelgeschäft darauf aufmerksam gemacht worden bin, dass ich dort nicht mit Bargeld zahlen dürfe, bin ich stutzig geworden, da meines Wissens Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel nicht einfach so abgelehnt werden kann. Ich bin im Internet auf die Beantwortung einer ähnlichen Frage an Sie gestoßen ( [#1838] ), in der auf §61 des Nationalbankgesetzes verwiesen wird. Dieser besagt sinngemäß, dass die Händler verpflichtet ist, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel grundsätzlich anzunehmen. Daher lautet meine Frage: Ist es gesetzeskonform, ein Geschäft mit Direktverkauf (wie eben besagtes Lebensmittelgeschäft) als bargeldlos zu deklarieren und nur Kartenzahlungen (also nur Buchgeld) zu akzeptieren?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu …
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz
Datum
9. Dezember 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 18. August 2020 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen