Ablehnen von Bargeld in einem Geschäft
Anfrage an:
Bundesministerium für Finanzen
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Nachdem ich heute in einem Lebensmittelgeschäft darauf aufmerksam gemacht worden bin, dass ich dort nicht mit Bargeld zahlen dürfe, bin ich stutzig geworden, da meines Wissens Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel nicht einfach so abgelehnt werden kann. Ich bin im Internet auf die Beantwortung einer ähnlichen Frage an Sie gestoßen ( [#1838] ), in der auf §61 des Nationalbankgesetzes verwiesen wird. Dieser besagt sinngemäß, dass die Händler verpflichtet ist, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel grundsätzlich anzunehmen.
Daher lautet meine Frage: Ist es gesetzeskonform, ein Geschäft mit Direktverkauf (wie eben besagtes Lebensmittelgeschäft) als bargeldlos zu deklarieren und nur Kartenzahlungen (also nur Buchgeld) zu akzeptieren?
Anfrage erfolgreich
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Datum18. August 2020
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13. Oktober 2020
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