BVAEB veweigert Kostenrefundierung nach zweiter Stosswellentherapie ! Anfrage zu den Richtlinien in Österreich
Ich bin an einer Fersenspornentzündung erkrankt - starke Schmerzen seit 2 Monaten !
BVAEB meint nach 2 Stoßwellenbehandlungen: Die formalen Voraussetzungen liegen nicht vor. Ein Kostenzuschuss für Stoßwellen ist nur 2x pro Region möglich. Soll sich mein Fersenspron eine andere Region suchen um weiter behandelt zu werden?
Kosten: 90,- Euro 2x - jeweilige Erstattung 56,- Euro
Dieser Fall betrifft die BVAEB Außenstelle << Adresse entfernt >>.
Am Fersensporn wirkt die Stoßwellentherapie nachweislich ähnlich gut wie die lokale Kortisonbehandlung. Stoßwelle kommt allerdings ohne die schädlichen Nebenwirkungen von Kortison aus. Insbesondere verringert die Stoßwelle nicht das Fettpolster an der Ferse, anders als Kortison.
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen, MEINT man!
Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen.
Fragen:
- Weshalb werden die weitern Kosten einer Behandlung nicht übernommen?
- Welche Richtlinien gelten in Österreich dazu?
- Soll ich jetzt auf eine Kortisonbehandlung umsteigen?
- Wieso wird die sehr wirksame Stosswellentherapie nicht voll vergütet?
- Diese Therapie wirkt bei mir - weshalb wird hier nicht vergütet?
- Könnten Sie bitte die bundesweite Kostenerstattung einheitlich über alle Kassen regeln oder kann da wirkliche jede Kassa machen was sie will?
- Können Sie eine Überprüfung meines Falles einleiten - Diagnose liegt vor, Facharzt behandel, BVAEB entscheidet gegen weitere Vergütung.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. August 2020
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20. Oktober 2020
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