BVAEB veweigert Kostenrefundierung nach zweiter Stosswellentherapie ! Anfrage zu den Richtlinien in Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich bin an einer Fersenspornentzündung erkrankt - starke Schmerzen seit 2 Monaten !

BVAEB meint nach 2 Stoßwellenbehandlungen: Die formalen Voraussetzungen liegen nicht vor. Ein Kostenzuschuss für Stoßwellen ist nur 2x pro Region möglich. Soll sich mein Fersenspron eine andere Region suchen um weiter behandelt zu werden?

Kosten: 90,- Euro 2x - jeweilige Erstattung 56,- Euro
Dieser Fall betrifft die BVAEB Außenstelle << Adresse entfernt >>.

Am Fersensporn wirkt die Stoßwellentherapie nachweislich ähnlich gut wie die lokale Kortisonbehandlung. Stoßwelle kommt allerdings ohne die schädlichen Nebenwirkungen von Kortison aus. Insbesondere verringert die Stoßwelle nicht das Fettpolster an der Ferse, anders als Kortison.

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen, MEINT man!
Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen.

Fragen:
- Weshalb werden die weitern Kosten einer Behandlung nicht übernommen?
- Welche Richtlinien gelten in Österreich dazu?
- Soll ich jetzt auf eine Kortisonbehandlung umsteigen?
- Wieso wird die sehr wirksame Stosswellentherapie nicht voll vergütet?
- Diese Therapie wirkt bei mir - weshalb wird hier nicht vergütet?
- Könnten Sie bitte die bundesweite Kostenerstattung einheitlich über alle Kassen regeln oder kann da wirkliche jede Kassa machen was sie will?
- Können Sie eine Überprüfung meines Falles einleiten - Diagnose liegt vor, Facharzt behandel, BVAEB entscheidet gegen weitere Vergütung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. August 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
BVAEB veweigert Kostenrefundierung nach zweiter Stosswellentherapie ! Anfrage zu den Richtlinien in Österreich [#2022]
Datum
25. August 2020 19:13
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Ich bin an einer Fersenspornentzündung erkrankt - starke Schmerzen seit 2 Monaten ! BVAEB meint nach 2 Stoßwellenbehandlungen: Die formalen Voraussetzungen liegen nicht vor. Ein Kostenzuschuss für Stoßwellen ist nur 2x pro Region möglich. Soll sich mein Fersenspron eine andere Region suchen um weiter behandelt zu werden? Kosten: 90,- Euro 2x - jeweilige Erstattung 56,- Euro Dieser Fall betrifft die BVAEB Außenstelle << Adresse entfernt >>. Am Fersensporn wirkt die Stoßwellentherapie nachweislich ähnlich gut wie die lokale Kortisonbehandlung. Stoßwelle kommt allerdings ohne die schädlichen Nebenwirkungen von Kortison aus. Insbesondere verringert die Stoßwelle nicht das Fettpolster an der Ferse, anders als Kortison. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen, MEINT man! Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Fragen: - Weshalb werden die weitern Kosten einer Behandlung nicht übernommen? - Welche Richtlinien gelten in Österreich dazu? - Soll ich jetzt auf eine Kortisonbehandlung umsteigen? - Wieso wird die sehr wirksame Stosswellentherapie nicht voll vergütet? - Diese Therapie wirkt bei mir - weshalb wird hier nicht vergütet? - Könnten Sie bitte die bundesweite Kostenerstattung einheitlich über alle Kassen regeln oder kann da wirkliche jede Kassa machen was sie will? - Können Sie eine Überprüfung meines Falles einleiten - Diagnose liegt vor, Facharzt behandel, BVAEB entscheidet gegen weitere Vergütung. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Herbert Unger FPÖ Gemeinderat in 7062 St. Margarethen <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Herbert Unger FPÖ Gemeinderat in 7062 St. Margarethen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: WG: BVAEB veweigert Kostenrefundierung nach zweiter Stosswellentherapie ... [20200826-070559813/20200917-10523…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: BVAEB veweigert Kostenrefundierung nach zweiter Stosswellentherapie ... [20200826-070559813/20200917-105235197]
Datum
17. September 2020 10:52
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO.pdf
286,8 KB
banner_schauaufdich_schauaufmich.png
11,7 KB


Sehr geehrter Herr Unger, vielen Dank für Ihr Schreiben, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt ist. Aufgrund der Flut an E-Mails rund um das Coronavirus kommt es derzeit leider zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Bürgeranfragen, wir bitten um Verständnis! Ihre Nachricht wurde mit der Bitte um Prüfung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, wir bitten noch um etwas Geduld.
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Re: WG: WG: BVAEB veweigert Kostenrefundierung nach zweiter Stosswellentherapie ... [20200826-070559813/20200917-1…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
Re: WG: WG: BVAEB veweigert Kostenrefundierung nach zweiter Stosswellentherapie ... [20200826-070559813/20200917-105235197] [#2022]
Datum
6. Februar 2021 12:36
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „BVAEB veweigert Kostenrefundierung nach zweiter Stosswellentherapie ! Anfrage zu den Richtlinien in Österreich“ vom 25.08.2020 (#2022) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger Anfragenr: 2022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Herbert Unger FPÖ Gemeinderat in 7062 St. Margarethen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
GZ 2020-0.596.678 Urgenz Stoßwellentherapie Sehr geehrter Herr Unger, bezugnehmend auf Ihre Urgenz auf der e Int…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
GZ 2020-0.596.678 Urgenz Stoßwellentherapie
Datum
10. Februar 2021 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Unger, bezugnehmend auf Ihre Urgenz auf der e Internetplattform FragdenStaat darf ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen bereits eine Erledigung unter Einholung einer Stellungnahme der BVAEB postalisch im Oktober 2020 übermittelt wurde. Ich schicke Ihnen eine Kopie unserer Erledigung auf die Ihnen zugeteilte E-Mailadresse. Sehr gerne stehe ich bei Rückfragen direkt zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen