Österreichische Beteiligung an Unterdrückung in Belarus durch A1 Belarus

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie begründen Sie die Tatsache, dass die Republik Österreich, die mit
28,42 % am Telekomunternehmen A1 beteiligt ist, durch dessen Tochter A1 Belarus auf Zuruf des Diktators Lukaschenko während der friedlichen Demonstrationen gegen Polizeigewalt und für freie Wahlen das Internet regelmäßig drosselt um die Demonstrantinnen zu behindern (siehe Homepage von A1 Belarus)?

Welche Schritte gedenken Sie als Außenminister zu unternehmen um A1 Belarus von einer solchen Vorgehensweise in Zukunft abzuhalten?

Wie ist eine solche Vorgehensweise von A1 Belarus mit der Neutralität Österreichs vereinbar?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. September 2020
  • Frist
    9. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Österreichische Beteiligung an Unterdrückung in Belarus durch A1 Belarus [#2048]
Datum
14. September 2020 14:58
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie begründen Sie die Tatsache, dass die Republik Österreich, die mit 28,42 % am Telekomunternehmen A1 beteiligt ist, durch dessen Tochter A1 Belarus auf Zuruf des Diktators Lukaschenko während der friedlichen Demonstrationen gegen Polizeigewalt und für freie Wahlen das Internet regelmäßig drosselt um die Demonstrantinnen zu behindern (siehe Homepage von A1 Belarus)? Welche Schritte gedenken Sie als Außenminister zu unternehmen um A1 Belarus von einer solchen Vorgehensweise in Zukunft abzuhalten? Wie ist eine solche Vorgehensweise von A1 Belarus mit der Neutralität Österreichs vereinbar?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Österreichische Beteiligung an Unterdrückung in Belarus durch A1 Bela…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Österreichische Beteiligung an Unterdrückung in Belarus durch A1 Belarus [#2048]
Datum
10. November 2020 10:11
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Österreichische Beteiligung an Unterdrückung in Belarus durch A1 Belarus“ vom 14.09.2020 (#2048) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Ihr Antrag gem. Auskunftspflichtgesetz zu Belarus / Rolle von A1 - Auskunft Zl.: 2020-0.638.762 Sehr geehrtAnt…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Ihr Antrag gem. Auskunftspflichtgesetz zu Belarus / Rolle von A1 - Auskunft
Datum
11. November 2020 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Zl.: 2020-0.638.762 Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Ich ersuche Sie um Nachsicht, dass sich die Auskunftserteilung verzögert hat. Die belarussische Regierung hat nach den Wahlen im August 2020 demonstriert, dass sie über die technischen Möglichkeiten verfügt, elektronische Datendienste vollständig abzuschalten. Das hat zurecht weltweit zu großer Kritik geführt. Außenminister Schallenberg hat bereits am 11. August die belarussische Führung aufgefordert, diese Internetblockade aufzuheben. Bezüglich des von Ihnen gegenüber A1 ausgesprochenen Vorwurfs, wenden Sie sich bitte an A1. In die operative Geschäftstätigkeit von Beteiligungsgesellschaften greift das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten nicht ein. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten setzt sich in allen dafür zuständigen internationalen Gremien jedenfalls dafür ein, dass die belarussische Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte - inklusive der Versammlungs- und Medienfreiheit - und zur Beendigung der Internetblockaden aufgerufen wird. Mit freundlichen Grüßen,