Bankensanierung ohne Steuergeld

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Da der Umstand, dass "Giralgeld" bei der "Kreditvergabe" von Geschäftsbanken nicht verliehen, sondern buchungstechnisch erzeugt wird (und zwar als buchtechnischer "Schuldschein der Bank") schon seit längerem empirisch/wissenschaftlich bewiesen ist (siehe Studie von Prof. Richard Werner: http://www.free21.org/wp-content/upload…), können finanzielle "Notlagen von Banken" auch politisch keine "nationalen Sparprogramme" mehr plausibel begründen. Auch die rechtliche Fundierung der "Rückzahlungspflicht von Girokrediten" sowie deren "dingliche Besicherung" muss aus diesen Gründen völlig neu durchdacht werden. Jedenfalls stellt eine "Schieflage des Bankensystems" keinerlei finanzielle Bedrohung mehr für einen Nationalstaat dar. Dieser kann nämlich jederzeit, als nationaler Gesetzgeber, durch einen "Debt-Equity-Swap" eine rein buchtechnische Bankensanierung vornehmen (zur gesetzgeberischen Formulierung siehe etwa hier: https://www.kreditordnung.info/de/newsl…).

Ähnliche Rechtsfolgen ergeben sich auch für "bei Geschäftsbanken verschuldete Unternehmen und Privatleute" und, letztlich, auch für "verschuldete Nationalstaaten".

Beabsichtigen Sie in Ihrem Hause diesen wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen zu folgen, falls nicht, aus welchem Grunde?

Wie lange würde eine gesetzliche Anpassung ("Schuld(begriffs)reform") Ihrer Meinung nach benötigen?

Gerne stehe ich für weitere Informationen zur Verfügung und freue mich auf Ihre interessierte Rückantwort.

Ergebnis der Anfrage

Eine Gesetzesreform, nach welcher JEDE Bank ausschließlich "buchtechnisch" (Debt-Equity-Swap der Sichteinlagen ins Eigenkapital als Beteiligung des Staates) saniert werden kann, OHNE dass Steuergelder oder Spargelder dadurch benötigt würden, wird seitens des "Finanzimisteriums" als "wenig aussichtsreich hinsichtlich der Mehrheitsfindung" in den Gesetzgebungsorganen bezeichnet. Dies ist solange korrekt, solange die "Mehrheit" der Parlamentarier bzw. der Bevölkerung diese "Funktion der privaten Geldschöpfung" noch nicht verstanden hat. Danach wird es wohl die einzig praktikable Lösung sein.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    16. November 2020
  • Frist
    11. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Franz Hörmann
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Franz Hörmann
Betreff
Bankensanierung ohne Steuergeld [#2112]
Datum
16. November 2020 13:53
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Da der Umstand, dass "Giralgeld" bei der "Kreditvergabe" von Geschäftsbanken nicht verliehen, sondern buchungstechnisch erzeugt wird (und zwar als buchtechnischer "Schuldschein der Bank") schon seit längerem empirisch/wissenschaftlich bewiesen ist (siehe Studie von Prof. Richard Werner: http://www.free21.org/wp-content/uploads/2015/10/03-Mannsberger-Geld-aus-dem-Nichts-TH2.pdf), können finanzielle "Notlagen von Banken" auch politisch keine "nationalen Sparprogramme" mehr plausibel begründen. Auch die rechtliche Fundierung der "Rückzahlungspflicht von Girokrediten" sowie deren "dingliche Besicherung" muss aus diesen Gründen völlig neu durchdacht werden. Jedenfalls stellt eine "Schieflage des Bankensystems" keinerlei finanzielle Bedrohung mehr für einen Nationalstaat dar. Dieser kann nämlich jederzeit, als nationaler Gesetzgeber, durch einen "Debt-Equity-Swap" eine rein buchtechnische Bankensanierung vornehmen (zur gesetzgeberischen Formulierung siehe etwa hier: https://www.kreditordnung.info/de/newsletter-lists/listid-3/mailid-79-bankenrettungen-auf-kosten-der-bevoelkerung-sind-vermeidbar). Ähnliche Rechtsfolgen ergeben sich auch für "bei Geschäftsbanken verschuldete Unternehmen und Privatleute" und, letztlich, auch für "verschuldete Nationalstaaten". Beabsichtigen Sie in Ihrem Hause diesen wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen zu folgen, falls nicht, aus welchem Grunde? Wie lange würde eine gesetzliche Anpassung ("Schuld(begriffs)reform") Ihrer Meinung nach benötigen? Gerne stehe ich für weitere Informationen zur Verfügung und freue mich auf Ihre interessierte Rückantwort.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Franz Hörmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Franz Hörmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franz Hörmann
Bundesministerium für Finanzen
Antwort auf Ihr Schreiben vom 16.11.2020 Sehr geehrter Herr Hörmann, entnehmen Sie bitte der Beilage unser Antwor…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Antwort auf Ihr Schreiben vom 16.11.2020
Datum
18. November 2020 16:21
Status
Sehr geehrter Herr Hörmann, entnehmen Sie bitte der Beilage unser Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen