Bankensanierung ohne Steuergeld
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Finanzen
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage muss klassifiziert werden
- Zusammenfassung der Anfrage
Da der Umstand, dass "Giralgeld" bei der "Kreditvergabe" von Geschäftsbanken nicht verliehen, sondern buchungstechnisch erzeugt wird (und zwar als buchtechnischer "Schuldschein der Bank") schon seit längerem empirisch/wissenschaftlich bewiesen ist (siehe Studie von Prof. Richard Werner: http://www.free21.org/wp-content/uplo...), können finanzielle "Notlagen von Banken" auch politisch keine "nationalen Sparprogramme" mehr plausibel begründen. Auch die rechtliche Fundierung der "Rückzahlungspflicht von Girokrediten" sowie deren "dingliche Besicherung" muss aus diesen Gründen völlig neu durchdacht werden. Jedenfalls stellt eine "Schieflage des Bankensystems" keinerlei finanzielle Bedrohung mehr für einen Nationalstaat dar. Dieser kann nämlich jederzeit, als nationaler Gesetzgeber, durch einen "Debt-Equity-Swap" eine rein buchtechnische Bankensanierung vornehmen (zur gesetzgeberischen Formulierung siehe etwa hier: https://www.kreditordnung.info/de/new...).
Ähnliche Rechtsfolgen ergeben sich auch für "bei Geschäftsbanken verschuldete Unternehmen und Privatleute" und, letztlich, auch für "verschuldete Nationalstaaten".
Beabsichtigen Sie in Ihrem Hause diesen wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen zu folgen, falls nicht, aus welchem Grunde?
Wie lange würde eine gesetzliche Anpassung ("Schuld(begriffs)reform") Ihrer Meinung nach benötigen?
Gerne stehe ich für weitere Informationen zur Verfügung und freue mich auf Ihre interessierte Rückantwort.