Sehr
geehrtAntragsteller/in
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung auf Ihre Fragen, aufgrund des Umfanges der Fragen, der Notwendigkeit einer intensiveren Recherche und der gleichzeitig hier herrschenden hohen Arbeitslast ist eine Antwort zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich gewesen. Wir haben jedoch die Zeit genützt, um möglichst exakt auf Ihre Fragen einzugehen.
Anbei die Daten zu folgenden Punkten:
(1) Welche PCR-Tests in den einzelnen Laboren verwendet werden.
Das BMSGPK führt keine Liste zu den verwendeten PCR-Tests in den einzelnen Laboren.
Allerdings wird eine Liste der Labors, die SARS-CoV-2 Tests durchführen, geführt. Diese finden Sie unter folgendem Link: Laborliste (PDF, 476 KB). Diese Liste des BMSGPK über Angaben zu testenden Labors wurde als Serviceleistung erstellt, sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Empfehlung seitens des BMSGPK für die aufgelisteten Labors dar. Das alleinige Kriterium für die Aufnahme in die Liste war eine Selbstmeldung der Labore, Aussagen über die Qualität und Validität der Testergebnisse, die in den Labors durchgeführt werden, sind damit nicht verknüpft. Die Liste wurde auf Basis der EMS-Datenbank, der Ärzteliste der Ärztekammer und der Liste der Österreichischen Gesellschaft für Laboratoriumsmedizin und klinische Chemie erstellt. Diese Liste ist nicht permanent. Es befinden sich gegenwärtig noch eingelangte Labormeldungen in Bearbeitung. Die Liste wird laufend aktualisiert zuletzt am 11.01.2021. Eine Auskunft über die jeweiligen Testmethoden sind möglicherweise über deren Homepages oder telefonisch in Erfahrung zu bringen.
Eine weitere Übersicht über Testangebote finden Sie unter
www.covid19-labore.at<http://www.cov…at>.
In dieser werden die verwendeten PCR-Tests der einzelnen Labore aufgeführt. Dieses Informationsangebot liegt in der Verantwortung der Österreichischen Gesellschaft für Laboratoriumsmedizin und Klinischen Chemie (ÖGLMKC).
(2) Die einzelnen Zahlen, welche die Labore übermitteln (durchgeführte Tests und positive Ergebnisse).
Die tagesaktuellen Zahlen zu den durchgeführten Tests sowie Neuinfektionen sind unter
https://covid19-dashboard.ages.at/ abrufbar
(3) Ab welchem CT Wert die einzelnen Labore ein positives Ergebnis übermitteln.
Die Bewertung eines allfällig positiven oder negativen Testergebnisses obliegt dem jeweiligen Labor. Ein minimal zu erfüllender CT-Wert ist seitens des BMSGPK nicht vorgeschrieben.
(4) Welche Virus-RNA Sequenz mittels PCR in den einzelnen Laboren untersucht wird.
Die Virus-RNA Sequenz, welche mittels PCR amplifiziert wird, ist abhängig von dem jeweiligen PCR-Primer und somit dem verwendeten PCR-Test.
Seitens des BMSGPK kann hierzu keine verbindliche Auflistung übermittelt werden. Wie schon in der Beantwortung von Frage 1 erläutert, ist es jedoch gegebenenfalls möglich, die PCR-Testmethoden über die Laborliste analog in Erfahrung zu bringen oder in der Übersicht über Testangebote unter
www.covid19-labore.at<http://www.cov… Informationen über jeweilig verwendeten PCR-Test-Kits und in weiterer Folge die Primer-Sequenzen zu erlangen. Dieses Informationsangebot liegt in der Verantwortung der Österreichischen Gesellschaft für Laboratoriumsmedizin und Klinischen Chemie (ÖGLMKC).
(5) Die Anzahl der erfolgreichen Virusanzucht der einzelnen Labore in Zusammenhang mit den positiv übermittelten Ergebnissen. Also von wieviel der positiven Testergebnissen das Virus tatsächlich vermehrungsfähig ist.
Daten zur erfolgreichen Virusanzucht liegen dem BMSGPK nicht vor. Eine Virusanzucht für jede Probe ist in Österreich sowie anderen europäischen Ländern organisatorisch nicht zweckmäßig, da diese nur in Laboren mit Biosafety Level (BSL) 3 durchgeführt werden kann.
(6) Die durchschnittliche Falsch-Positiv, Falsch-Negativ Rate der verwendeten PCR-Tests der einzelnen Labore.
Labortests dürfen in Österreich und in der EU nur CE-gekennzeichnet in Verkehr gebracht werden. Entsprechend der IVD-Richtlinie 98/79/EG (In-vitro-Diagnostika-Richtlinie) muss der Hersteller, um das CE-Zeichen auf COVID-19-Tests anbringen zu können, die Leistungsmerkmale der Medizinprodukte (also die Sensitivität und Spezifität, aus welchen sich die Rate der Falsch-Positiven und Falsch-Negativen Ergebnisse errechnen lässt) angeben und in einer Konformitätserklärung die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 98/79/EG bestätigen.
Aufgrund der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer zur Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sowie Gruppenpraxen sind fachärztlich geführte humanmedizinische Labore außerdem zu Maßnahmen der Qualitätssicherung, wie zum Beispiel Ringversuche, verpflichtet.
Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsmerkmale der PCR-Geräte und da dem BMSGPK nicht bekannt ist, welche Geräte in den einzelnen Labors verwendet werden, kann dazu keine Aussage gemacht werden.
(7) Die durchgeführten Zweittestungen zur Bestätigung eines positiven oder negativen Testergebnisses.
Dazu liegen uns keine Daten vor.
(8) Die Gesamtanzahl der verfügbaren Normal- und Intensivbetten in Österreich, bzw. in den einzelnen Bundesländern, unabhängig von der Belegung und die Anzahl der zusätzlich möglichen Notbetten.
Die Gesamtanzahl der verfügbaren Normal- und Intensivbetten in Österreich, bzw. in den einzelnen Bundesländern, unabhängig von der Belegung und die Anzahl der zusätzlich möglichen Notbetten.
In der Beilage sind die tatsächlich aufgestellten Betten der ländergesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten für das Jahr 2019 abgebildet. Es erfolgte eine Aufgliederung in Normalpflegebereich und in Intensivüberwachungs- und Intensivbehandlungseinheiten, jeweils für Erwachsene und Kinder. Bettenzahlen für das Jahr 2020 liegen dem BMSGPK aufgrund der gesetzlich festgelegten Vorlagetermine der Kennzahlen der Krankenanstalten-Statistik derzeit noch nicht vor.
Antworten zu folgenden Fragen:
1. Werden falsch positive Testergebnisse aus der Statistik entfernt, wenn das Testergebnis eines weiteren Tests negativ ausfällt?
Bei der Meldung eines Falles ins Epidemiologische Meldesystem wird darauf geachtet Doppelmeldungen vermeiden. Dies hängt jedoch vor allem davon ab, ob die Labore die personenbezogenen Daten von derselben Person vollständig ins EMS einmelden damit die Testergebnisse mit bestehenden Meldungen verknüpft werden können. Bei der PCR-Nachtestung eines positiven „Antigen-Falles“ wird diese Person nur einmalig als bestätigter SARS-CoV2 Infektion in die Statistik aufgenommen. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass das PCR-Nachtestergebnis bis zum vierten Tag vorliegt.
2. Werden behördlich angeordnete Tests, die von den Betroffenen nicht wahrgenommen werden, als Test-positiv gewertet?
Nein, weil dies nicht einem positiven Testergebnis gleichzusetzen ist und deshalb nicht als bestätigter Fall gilt. Die Durchführung von Testungen liegt in der Kompetenz der jeweiligen Gesundheitsbehörde.
3. Sind die einzelnen PCR-Tests, die sin den Laboren verwendet werden als Medizinprodukt zugelassen?
Alle in Österreich zum Einsatz kommenden Tests müssen CE-zertifiziert sein und somit auch am österreichischen Markt als Medizinprodukte zugelassen. Sie unterliegen somit dem österreichischen Medizinproduktgesetz (MPG), dessen Grundlagen die EU-Richtlinien 93/42 EG und 98/79 EG darstellen (die EU-Verordnung für In-vitro-Diagnostika IVDR 2017/746 ersetzt die 98/79/EG (IVDD). ab 26. Mai 2022).
4. Wer darf Abstriche für die einzelnen Labore entnehmen und wie werden Kontaminationen vermieden?
Im Kontext der Pandemie sind Angehörige definierter Berufsgruppen für die Durchführung medizinischer Tätigkeiten (u.a. Probenentnahme) rechtlich ermächtigt (siehe Homepage des Sozialministeriums).
5. Werden die entnommenen Proben nach der Testung auf Sars-CoV-2 entsorgt oder für weitere Forschungszwecke verwendet?
Die Anbieter von Testungen sind für die korrekte und zweckbestimmte Handhabung und für eine Entsorgung ohne Risikogefährdung von Proben verantwortlich. Ob Proben für weitere Forschungszwecke verwendet werden können hängt in der Regel davon ab, ob entsprechende Gremien - die für Forschungszwecke zu befassen sind (z.B. Ethikkommissionen) - einer nicht personenbezogenen Verwendung der Proben für Forschungszwecke zugestimmt haben.