Abholsperre von Essen nach 19 Uhr

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

warum darf ich mir nach 19 Uhr nichts zum Essen mitnehmen?

Essen ist ein Grundbedürfnis und die Beine vertreten ist ebenfalls erlaubt! Zudem ist von der Arbeit nach 19 Uhr nach Hause gehen auch nicht unüblich!

Also warum darf der Lieferant es entgegennehmen, aber ich nicht?

Könnte man das bitte wieder aufheben?

Danke

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. März 2021
  • Frist
    30. April 2021
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Abholsperre von Essen nach 19 Uhr [#2225]
Datum
5. März 2021 19:50
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
warum darf ich mir nach 19 Uhr nichts zum Essen mitnehmen? Essen ist ein Grundbedürfnis und die Beine vertreten ist ebenfalls erlaubt! Zudem ist von der Arbeit nach 19 Uhr nach Hause gehen auch nicht unüblich! Also warum darf der Lieferant es entgegennehmen, aber ich nicht? Könnte man das bitte wieder aufheben? Danke
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anliegen wird umgehend bearbeitet.
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Abholsperre von Essen nach 19 Uhr [#2225] [20210308-080925633/20210409-145212365]
Datum
9. April 2021 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
banner_schauaufdich_schauaufmich.png
11,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anliegen wird umgehend bearbeitet.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Frage darf bemerkt werden, dass das Betreten von Betriebsstätten des Gastgew…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: WG: Abholsperre von Essen nach 19 Uhr [#2225] [20210308-080925633/20210409-145211990]
Datum
9. April 2021 16:48
Status
image002.png
26,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Frage darf bemerkt werden, dass das Betreten von Betriebsstätten des Gastgewerbes grundsätzlich untersagt ist. Hinsichtlich der Abholung von Speisen und alkoholfreien sowie in handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllten alkoholischen Getränken ist in § 7 Abs. 7 eine Ausnahme normiert, wonach diese zwischen 6:00 und 19:00 zulässig ist. Diese Zeiten sind gleich gewählt wie die Öffnungszeiten von Betriebsstätten des Handels. Durch die Sperrstunde um 19 Uhr soll insbesondere gewährleistet werden, dass ein Eintreffen im eigenen privaten Wohnbereich für Kund*innen bis zum Zeitpunkt der Ausgangsregelung möglich ist. Wir hoffen hiermit zur Klärung der Rechtslage beigetragen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Rückmeldung. Aber ich kann der Argumentation nicht folgen. Wir wissen…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: WG: Abholsperre von Essen nach 19 Uhr [#2225] [20210308-080925633/20210409-145211990] [#2225]
Datum
9. April 2021 18:36
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Rückmeldung. Aber ich kann der Argumentation nicht folgen. Wir wissen, dass die Mitarbeiter jederzeit zur Arbeit und von der Arbeit heim fahren dürfen. Somit sind die von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Darüber hinaus ist geregelt, dass ich jederzeit für notwendige Dinge wie zum Beispiel: "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens" bzw. "die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens" außer Haus darf. Also es dürfen sowohl die Mitarbeiter, als auch alle anderen Personen außer Haus, um sich was Essbares zu besorgen. Darüber hinaus darf ich wegen "die Deckung eines Wohnbedürfnisses" sogar wieder nach Hause gehen, um dort zu wohnen und das gekaufte essen auch zu essen. Es ist auch dem Virus egal, ob es vor oder nach 19:00 ist und es macht definitiv keinen Sinn den Kontakt auf den Lieferanten zu beschränken, statt auf die Bedienung welche mir das Essen vor die Tür gibt. Das Ausmaß des Kontakts ist gleich, nur die Person ist eine andere. Theoretisch dürfte ich mir sogar was vom Lokal bestellen über einen Lieferdienst auf den Parkplatz liefern lassen und dort entgegennehmen. Sofern diese Person mit mir verwandt, verpartnert oder gut befreundet ist. (§2 (3)). Ich verstehe zwar Ihren Grundgedanken, jedoch ist der in der Praxis nicht anwendbar, widerspricht zum Teil der Verordnung und limitiert die Kontakte nicht. Darum verbleibe ich mit der Bitte die Verordnung anzupassen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>