Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg

Anfrage an: Salzburg Stadt

1) Existiert ein Vertrag zwischen der Stadt(gemeinde) Salzburg (oder
einer ihrer Organe, Behörden, zurechenbaren oder nahestehenden oder
welchem Einfluss auch immer stehenden u.ä.) und einem Dritten mit dem
folgenden oder ähnlichen Inhalt, betreffend Nutzung öffentlicher Flächen
in der Stadt Salzburg (im Gemeindegebiet) zum Zweck der Nutzung dieser
Flächen für den Betrieb von Fiakerunternehmen und/oder ähnliches in
irgendeinem Zusammenhang "Nutzung von Flächen der Stadt(gemeinde)
Salzburg + Fiaker in welcher Weise auch immer"?

2) Bei Bejahung der Frage 1 begehrt die Auskunftswerberin die
Übermittlung des Vertrages wobei auf die VwGH-Rsp hingewiesen wird, dass
die Behörde auch zur Übermittlung von Dokumenten verpflichtet ist, die
mit dem Auskunftsbegehren im Zusammenhang stehen.

3) Sollte die auskunftspflichtige Behörde aus irgendeinem Grund die
Übermittlung des Vertrages gem. Punkt 2 verweigern - was die
Auskunftswerberin bekämpfen würde - wird eventualiter um Beantwortung
folgender Sub-Fragen ersucht, um Verzögerungen bei der Beantwortungen der
wichtigsten Detailsfragen zu vermeiden: a) Von wann bis wann gilt der
Vertrag gem. Punkt 2.? b) Welche Sanktionen sind bei
Vertragsverletzungen durch die Fiakerbetriebe vorgesehen? c) Wie viel
bezahlt der Fiakerverein/-unternehmer für die Nutzung der Flächen? d)
Wer kommt für die notwendige Reinigung auf? e) Wie wird die Einhaltung
der Bestimmungen des Vertrages gem. Punkt 2. überwacht? f) Gibt es eine
"Hitzeregelung" in diesem Vertrag, d.h. ist vorgesehen, dass Fiaker ab
einer bestimmten Temperatur nicht arbeiten dürfen, d.h. die vertragliche
Fläche nicht nutzen dürfen? g) Wenn nein zu 3.f) warum nicht?

4) Ist eine Art - untechnisch gesprochen - Bürgerbeteiligung vorgesehen?
D.h. was können Bürger:innen tun, wenn sie einen Verstoß gegen den
Vertrag gem. Punkt 2) beobachten?

5) Wie fügt sich der Vertrag gem. Punkt 2) in allgemeine
Tierschutzbestimmungen ein? D.h. insb. wie ist das Verhältnis von
Vertrag zu z.B. § 5 TSchG oder unkonkreter, wenn die Pferde bei Hitze -
z.B. über 30 Grad Celsius - arbeiten müssen?

6) Welche Summe in Euro entfällt jährlich auf die durch die Hufe der Pferde verursachten Straßenschäden und wer kommt dafür auf?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    4. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 ADDSG-Gesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Exi…
An Salzburg Stadt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
9. April 2021 15:41
An
Salzburg Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 ADDSG-Gesetz die Erteilung folgender Auskunft:
1) Existiert ein Vertrag zwischen der Stadt(gemeinde) Salzburg (oder einer ihrer Organe, Behörden, zurechenbaren oder nahestehenden oder welchem Einfluss auch immer stehenden u.ä.) und einem Dritten mit dem folgenden oder ähnlichen Inhalt, betreffend Nutzung öffentlicher Flächen in der Stadt Salzburg (im Gemeindegebiet) zum Zweck der Nutzung dieser Flächen für den Betrieb von Fiakerunternehmen und/oder ähnliches in irgendeinem Zusammenhang "Nutzung von Flächen der Stadt(gemeinde) Salzburg + Fiaker in welcher Weise auch immer"? 2) Bei Bejahung der Frage 1 begehrt die Auskunftswerberin die Übermittlung des Vertrages wobei auf die VwGH-Rsp hingewiesen wird, dass die Behörde auch zur Übermittlung von Dokumenten verpflichtet ist, die mit dem Auskunftsbegehren im Zusammenhang stehen. 3) Sollte die auskunftspflichtige Behörde aus irgendeinem Grund die Übermittlung des Vertrages gem. Punkt 2 verweigern - was die Auskunftswerberin bekämpfen würde - wird eventualiter um Beantwortung folgender Sub-Fragen ersucht, um Verzögerungen bei der Beantwortungen der wichtigsten Detailsfragen zu vermeiden: a) Von wann bis wann gilt der Vertrag gem. Punkt 2.? b) Welche Sanktionen sind bei Vertragsverletzungen durch die Fiakerbetriebe vorgesehen? c) Wie viel bezahlt der Fiakerverein/-unternehmer für die Nutzung der Flächen? d) Wer kommt für die notwendige Reinigung auf? e) Wie wird die Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages gem. Punkt 2. überwacht? f) Gibt es eine "Hitzeregelung" in diesem Vertrag, d.h. ist vorgesehen, dass Fiaker ab einer bestimmten Temperatur nicht arbeiten dürfen, d.h. die vertragliche Fläche nicht nutzen dürfen? g) Wenn nein zu 3.f) warum nicht? 4) Ist eine Art - untechnisch gesprochen - Bürgerbeteiligung vorgesehen? D.h. was können Bürger:innen tun, wenn sie einen Verstoß gegen den Vertrag gem. Punkt 2) beobachten? 5) Wie fügt sich der Vertrag gem. Punkt 2) in allgemeine Tierschutzbestimmungen ein? D.h. insb. wie ist das Verhältnis von Vertrag zu z.B. § 5 TSchG oder unkonkreter, wenn die Pferde bei Hitze - z.B. über 30 Grad Celsius - arbeiten müssen? 6) Welche Summe in Euro entfällt jährlich auf die durch die Hufe der Pferde verursachten Straßenschäden und wer kommt dafür auf?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5ADDSG-Gesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Salzburg Stadt
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Stadtservice hat von Frau Antragsteller/in eine Anfrage bezüglich der Fiaker in …
Von
Salzburg Stadt
Betreff
WG: [EXTERN!]: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
13. April 2021 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Stadtservice hat von Frau Antragsteller/in eine Anfrage bezüglich der Fiaker in der Stadt Salzburg erhalten (siehe unten). Wir ersucht deshalb das Grundamt die Punkte bezüglich der Vertragsangelegenheit mit dem Fiakern, das Amt für öffentliche Ordnung, die Punkte der Anfrage bezüglich des Tierschutzgesetzes und das Straßen und Brücken Amt den Punkt 6. der Anfrage, bezüglich der Straßenschäden weiter zu bearbeiten, und infolge, um direkte Kontaktaufnahme mit Frau Antragsteller/in diesbezüglich, vielen Dank. MfG <<Name>> Stadtservice STADT:SALZBURG, Service und Information Mirabellplatz 4 Postfach 63 5024 Salzburg Tel: <<Telefon>> Fax: <<Fax>> Mail: <<E-Mail-Adresse>> Web: www.stadt-salzburg.at Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.stadt-salzburg.at/datenschutz Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der/die richtige Adressat/in sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den/die Absender/in und vernichten Sie diese Mail.
Salzburg Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezüglich Ihrer Anfrage darf ich Ihnen in Beantwortung des Punktes 5 als Vertreter de…
Von
Salzburg Stadt
Betreff
WG: [EXTERN!]: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
13. April 2021 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezüglich Ihrer Anfrage darf ich Ihnen in Beantwortung des Punktes 5 als Vertreter der zuständigen Tierschutzbehörde folgendes mittteilen. Die Beantwortung der restlich angefragten Fragestellungen erfolgt durch die entsprechenden Fachabteilungen des Magistrates. Die Fiakerpferde werden regelmäßig durch den amtstierärztlichen Dienst des Magistrates überprüft. Eine Beurteilung, ob die Pferde dabei im Rahmen des Fiakerbetriebes verwendet werden dürfen, erfolgt dabei immer auf Grundlage der Vorgaben des Bundestierschutzgesetzes. Etwaige zivilrechtliche Vereinbarungen bleiben dabei in dieser amtstierärztlichen Beurteilung als unberührt. Ich hoffe, die Info ist für Sie ausreichend und für Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Salzburg Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 9. April 2021 darf Ihnen die Stadtgemeinde Salz…
Von
Salzburg Stadt
Betreff
AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg
Datum
23. April 2021 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 9. April 2021 darf Ihnen die Stadtgemeinde Salzburg, MD/04 Grundstücke, in der Beilage einen abgeschlossenen Vertrag mit einem Fiakerunternehmen in der Stadt Salzburg übermitteln. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die personenbezogenen Daten unlesbar gemacht worden. Der Vollständigkeit halber darf darauf hingewiesen werden, dass sämtliche, mit anderen Fiakern abgeschlossene Verträge, gleichlautend formuliert sind. Es wird davon ausgegangen, dass damit Ihre Fragen, welche den abgeschlossenen Vertrag betreffen und wofür das gef. Amt Zuständigkeit zeigt (Punkte 1 bis 4), beantwortet sind. Sollten Verstöße gegen einen derartigen Vertrag festgestellt werden, so besteht selbstverständlich die Möglichkeit einer entsprechenden Meldung bei den zuständigen Fachabteilungen des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg. Als mögliche zuständige Fachabteilungen können z.B. das Mark- und Veterinäramt (Tierschutz), das Amt für Öffentliche Ordnung (Gewerberecht), das Straßen- und Brückenamt (Straßenverwaltung) oder eben das gef. Amt (Grundstücksverwaltung) genannt werden. Abschließend darf ich als Versender der gegenständlichen E-Mail ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich im Falle einer Veröffentlichung dieser E-Mail (bzw. von Inhalten davon), in welchem Medium auch immer, mit der Veröffentlichung meines Namens, meiner E-Mailadresse, meiner Telefonnummer oder sonstiger personenbezogener Daten nicht einverstanden bin. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die bisherige Bearbeitung, die unsere Fragen jedoch noch nicht beant…
An Salzburg Stadt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
3. Mai 2021 18:52
An
Salzburg Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die bisherige Bearbeitung, die unsere Fragen jedoch noch nicht beantwortet. Im übermittelten Vertrag ist vom Vergabeverfahren die Rede. Der Inhalt des Vergabeverfahrenes wurde daher Vertragsinhalt und ist daher im Rahmen der Auskunftspflicht ebenfalls zur Kenntnis zu bringen, worum wir unter einem bitten und was wir beantragen. Ebenfalls bitten wir nochmals um Durchsicht unserer Fragen, insbesondere Fragen 5 und 6. Die Beantwortung dieser Fragen scheint sich nicht (ausschließlich) aus dem Vertrag (und dem Inhalt des Vergabeverfahrens) zu ergeben, weshalb sie konkret und ausdrücklich beantwortet werden mögen. Frage 5 wurde bloß floskelhaft angeschnitten. Wir hoffen doch, dass die Gesundheit die Tiere kontrolliert wird, was aber nichts mit unserer Frage zu tun hat. Wir ersuchen, die Frage konkret zu beantworten: Was tut die Stadt (als Vertragspartnerin), wenn die Fiakerunternehmer die Pferde einmal bzw. wiederholt gegen die 30 Grad celcius-Regel verstoßen, welche Konsequenzen sind vorgesehen, warum wurde das nicht in den Vertrag aufgenommen, wie ist das Procedere bei einer Übertretung, wie wird eine solche kontrolliert etc. Diese Beantwortung fällt offensichtlich nicht (ausschließlich) in die Zuständigkeit der antwortenden Tierschutzbehörde, sondern verlangt offensichtlich eine abteilungsübergreifende Bearbeitung. Wenn über 30 Grad celsius herrschen, ist es gut, wenn die Amtstierärztin einschreitet, aber nicht genug. Es geht um Konsequenzen, und nicht nur welche nach dem TSchG, sondern vertragliche. Die Stadt schließt mit den Fiakerunternehmen offensichtlich eine Art zivilrechtlicher Vereinbarung, die offensichtlich die Konsequenzen nicht normiert (außer im Vergabeverfahren ist etwas darüber normiert, aber das wissen wir ja noch nicht). Es muss aber Konsequenzen geben, wenn ein Vertragspartner einmal oder wiederholt entweder gegen den Vertrag oder das Gesetz verstößt. Die Behörde möge konkret und umfassend darüber informieren, und zwar so wie es das Gesetz vorsieht und die Antragsteller nicht mit einem Standardsatz "abschasseln". Frage 6 wurde überhaupt nicht beantwortet; das möge ebenfalls nachgeholt werden. Auf die gesetzlichen Fristen wird hingewiesen, die Behörde möge das Recht anwenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Salzburg Stadt
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir ersuchen Sie nochmals um eine direkte Rückantwort an frau Antragsteller/in, viel…
Von
Salzburg Stadt
Betreff
WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
7. Mai 2021 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir ersuchen Sie nochmals um eine direkte Rückantwort an frau Antragsteller/in, vielen Dank. MfG <<Name>> Stadtservice STADT:SALZBURG, Service und Information Mirabellplatz 4 Postfach 63 5024 Salzburg Tel: <<Tel>> Fax: +43 662 8072 3003 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Web: www.stadt-salzburg.at Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.stadt-salzburg.at/datenschutz Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der/die richtige Adressat/in sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den/die Absender/in und vernichten Sie diese Mail.
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg“ vom 09.04.2021 (#2248…
An Salzburg Stadt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
7. Juni 2021 20:58
An
Salzburg Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg“ vom 09.04.2021 (#2248) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Gem. § 4 Salzburger ADDSG-Gesetz hat die Behörde "ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsbegehrens" Auskünfte zu erteilen. Meine Anfrage datiert vom 9.4.2021. Wenn das Gesetz von "Auskunft erteilen" spricht, dann meint es "vollständig" beauskunften, weshalb die bereits erteilte Teilauskunft nicht ausreicht. Die Frist ist daher jedenfalls abgelaufen. Die Behörde möge meine Anfrage daher unverzüglich beantworten, spätestens aber bis 14.6.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Salzburg Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Das Stadservice hat keinerlei Weisungsrecht an die Ämter , wir haben ihre Anfragen im…
Von
Salzburg Stadt
Betreff
AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
8. Juni 2021 09:28
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in Das Stadservice hat keinerlei Weisungsrecht an die Ämter , wir haben ihre Anfragen immer umgehend an die zuständigen Dienststellen weiter geleitet, sollten die Auskunftsleistungen aus ihrer Sicht nicht zufriedenstellen sein, dann nehmen sie bitte Kontakt mit den Fachämtern auf, bei welchen ihrer Meinung nach Rückmeldungen noch offen sind. (siehe Mailverteiler vom 13.04.2021 und 07.05.2021) MfG <<Name>> <<Name>> Stadtservice STADT:SALZBURG, Service und Information Mirabellplatz 4 Postfach 63 5024 Salzburg Tel: <<Telefon>> Fax: +43 662 8072 3003 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Web: www.stadt-salzburg.at Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.stadt-salzburg.at/datenschutz Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der/die richtige Adressat/in sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den/die Absender/in und vernichten Sie diese Mail.
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage „Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg“ vom 09.04.2021…
An Salzburg Stadt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
8. Juni 2021 14:35
An
Salzburg Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage „Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg“ vom 09.04.2021 (#2248) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Gem. § 4 Salzburger ADDSG-Gesetz hat die Behörde "ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsbegehrens" Auskünfte zu erteilen. Meine Anfrage datiert vom 9.4.2021. Wenn das Gesetz von "Auskunft erteilen" spricht, dann meint es "vollständig" beauskunften, weshalb die bereits erteilte Teilauskunft nicht ausreicht. Die Frist ist daher jedenfalls abgelaufen. Die Behörde möge meine Anfrage daher unverzüglich beantworten, spätestens aber bis 14.6.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Salzburg Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in In gegenständlicher Angelegenheit darf Ihnen die Kundmachung des im Jahre 2018 durchg…
Von
Salzburg Stadt
Betreff
WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
9. Juni 2021 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in In gegenständlicher Angelegenheit darf Ihnen die Kundmachung des im Jahre 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens übermittelt werden. Aus den übermittelten Unterlagen ist zu entnehmen und wird seitens der Stadtgemeinde Salzburg zur Kenntnis gebracht, dass konkrete Konsequenzen für den Fall, dass gegen Bedingungen der abgeschlossenen Vereinbarung verstoßen wird, nicht Teil der Vereinbarung sind und eine einseitige Abänderung der abgeschlossenen Vereinbarungen derzeit auch nicht möglich ist. Bezüglich der Meldung von Verstößen darf auf die Mail vom 23.4.2021 hingewiesen werden. Im Zusammenhang mit der Frage der Überwachung darf mitgeteilt werden, dass im Rahmen der personellen Möglichkeiten stichprobenartige Kontrollen (z.B. hinsichtlich der vereinbarten "Hitzeregelung") durchgeführt werden. Die MD/04 Grundstücke geht nun erneut davon aus, dass damit Ihre Fragen, welche den abgeschlossenen Vertrag betreffen und wofür das gef. Amt Zuständigkeit zeigt (Punkte 1 bis 4), beantwortet sind. Abschließend darf ich als Versender der gegenständlichen E-Mail neuerlich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich im Falle einer Veröffentlichung dieser E-Mail (bzw. von Inhalten davon), in welchem Medium auch immer, mit der Veröffentlichung meines Namens, meiner E-Mailadresse, meiner Telefonnummer oder sonstiger personenbezogener Daten nicht einverstanden bin. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übermittlung der Kundmachung. Ich bitte noch um Übermittl…
An Salzburg Stadt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
10. Juni 2021 14:28
An
Salzburg Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übermittlung der Kundmachung. Ich bitte noch um Übermittlung der in der Anlage erwähnten acht Beilagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Salzburg Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Unter Bezugnahme auf Ihre neuerliche Mail vom 10. Juni 2021 werden Ihnen die acht Bei…
Von
Salzburg Stadt
Betreff
AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
14. Juni 2021 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Unter Bezugnahme auf Ihre neuerliche Mail vom 10. Juni 2021 werden Ihnen die acht Beilagen sowie die amtsärztliche Stellungnahme im Zusammenhang mit Ihrer "Frage 5" übermittelt. Abschließend darf ich als Versender der gegenständlichen E-Mail neuerlich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Stadtgemeinde Salzburg inkl. der damit befassten Mitarbeiter im Falle einer Veröffentlichung dieser E-Mail (bzw. von Inhalten davon), in welchem Medium auch immer, mit der Veröffentlichung von Namen, E-Mailadressen, Telefonnummern oder sonstiger personenbezogener Daten nicht einverstanden sind. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für die Übermittlung der Anhänge. Allerdings ist die Frage zu den j…
An Salzburg Stadt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
16. Juni 2021 20:08
An
Salzburg Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für die Übermittlung der Anhänge. Allerdings ist die Frage zu den jährlichen gesamten Straßenschäden immer noch offen - siehe Punkt 6 der ursprünglichen Anfrage. Sie haben zwar mitgeteilt, dass pro Kutsche jährlich EUR 531 aus dem Titel außergewöhnlicher Straßenabnutzung bezahlt werden müssen, was aber nichts über die tatsächlichen Straßenschäden sagt. Wir bitten daher nochmals um Beantwortung, welche Summe in Euro jährlich auf die durch die Hufe der Pferde verursachten Straßenschäden entfällt und wer dafür aufkommt, nämlich neben dem von Ihnen erwähnten (Teil-?)Beitrag der Fiaker von EUR 531? Zudem ergibt sich aus den übermittelten Unterlagen keine Beantwortung unserer ursprünglichen Frage 3d. Wir bitten daher zu beantworten, wer in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Vereinbarung für die Reinigung der von den Fiakern verursachten Verunreinigungen aufkommt und wie diese Reinigung organisiert ist. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Salzburg Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Die MD/04 Grundstücke bedankt sich für Ihre neuerliche Anfrage und darf mitgeteilt we…
Von
Salzburg Stadt
Betreff
WG: [EXTERN!]: Re: AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
21. Juni 2021 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Die MD/04 Grundstücke bedankt sich für Ihre neuerliche Anfrage und darf mitgeteilt werden, dass diese zuständigkeitshalber an die MA 6/04 Straßen- und Brückenamt weitergeleitet wurde. Abschließend darf ich als Versender der gegenständlichen E-Mail neuerlich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich im Falle einer Veröffentlichung dieser E-Mail (bzw. von Inhalten davon), in welchem Medium auch immer, mit der Veröffentlichung meines Namens, meiner E-Mailadresse, meiner Telefonnummer oder sonstiger personenbezogener Daten nicht einverstanden bin. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank, dass Sie meine Anfrage am 21. Juni an die MA 6/04 Straßen- und B…
An Salzburg Stadt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
20. Juli 2021 14:52
An
Salzburg Stadt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank, dass Sie meine Anfrage am 21. Juni an die MA 6/04 Straßen- und Brückenamt weitergeleitet haben. Leider haben wir seither keine Antwort von der MA 6/04 Straßen- und Brückenamt erhalten. Würden Sie dort bitte noch einmal nachhaken? Die Frist ist mittlerweile weit überschritten. Wenn wir binnen der nächsten 14 Tagen keine Antwort und Auskunft erhalten, werden wir uns an das Landesverwaltungsgericht wenden müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Salzburg Stadt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Salzburg Stadt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juli 2021 14:52
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in am 21. Juni wurde meine Anfrage bezüglich der gesamten jährlichen Straßenschäden an …
An Salzburg Stadt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Automatische Antwort: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
20. Juli 2021 15:04
An
Salzburg Stadt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in am 21. Juni wurde meine Anfrage bezüglich der gesamten jährlichen Straßenschäden an die MA 6/04 Straßen- und Brückenamt weitergeleitet haben. Leider habe ich seither keine Antwort von der MA 6/04 Straßen- und Brückenamt erhalten. Würden Sie dort bitte noch einmal nachhaken? Die Frist ist mittlerweile weit überschritten. Wenn wir binnen der nächsten 14 Tagen keine Antwort und Auskunft erhalten, werden wir uns an das Landesverwaltungsgericht wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Salzburg Stadt
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Stadservice leite Ihnen das Mail von Frau Antragsteller/in mit der Bitte um Bear…
Von
Salzburg Stadt
Betreff
WG: [EXTERN!]: Re: Automatische Antwort: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
21. Juli 2021 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Stadservice leite Ihnen das Mail von Frau Antragsteller/in mit der Bitte um Bearbeitung weiter, vielen Dank. MfG <<Name>> <<Name>> Stadtservice STADT:SALZBURG, Service und Information Mirabellplatz 4 Postfach 63 5024 Salzburg Tel: <<Telefon>> Fax: +43 662 8072 3003 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Web: www.stadt-salzburg.at Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.stadt-salzburg.at/datenschutz Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der/die richtige Adressat/in sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den/die Absender/in und vernichten Sie diese Mail.
Salzburg Stadt
Sg. Damen und Herren, sg. Frau Antragsteller/in Die MA 6/04 Straßen- und Brückenamt hat sich bemüht ihre Fragen…
Von
Salzburg Stadt
Betreff
AW: [EXTERN!]: Re: Automatische Antwort: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
22. Juli 2021 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sg. Damen und Herren, sg. Frau Antragsteller/in Die MA 6/04 Straßen- und Brückenamt hat sich bemüht ihre Fragen, soweit uns dazu Daten vorliegen, ausreichend zu beantworten - ebenso wie die MD/04 dies getan hat. Es ist uns daher nicht klar was offen geblieben wäre. Wenn wir ihre Fragen nicht genauer beantwortet werden konnten liegt dies nicht am Nicht Willen des Amtes, sondern am Nicht Vorhandensein diesbezüglicher Daten. Wir bitte dies zu verstehen und sehen wir ihre Androhungen ( LVerwG ) daher als ungerechtfertigt. Nochmals zu ihrer Info: · Zu den durch die Fiaker verursachten Schäden an den Straßen liegen uns keine Erhebungen und Zahlen vor und gab es dazu bisher keinen Bedarf bzw. politischen Auftrag. · Der Gemeinderat hat seinerzeit einen gesonderten Erhaltungsbeitrag der Fiaker für eine besondere Straßenabnutzung beschlossen und wird dieser über uns abgerechnet. Wir erlauben uns dieses Mail nun auch an die Magistratsdirektion und die dortigen Juristen zu senden, da wir, bei allem Verständnis für ihre Fragen, ihre Drohungen gegenüber unserer Verwaltung als ungerechtfertigt ansehen ! Sollten sie sich mit diesem nochmaligen Versuch einer Erklärung durch unser Amt nicht zufrieden sein, bitte ich sie, sich zur rechtlichen Klärung ihrer Informationswünsche und – rechte an die Magistratsdirektion zu wenden. mfG <<Name>> STADT:SALZBURG, Straßen- und Brückenamt Faberstraße 11 Postfach 63 5024 Salzburg Tel: <<Telefon>> Mail: <<E-Mail-Adresse>> Web: www.stadt-salzburg.at Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.stadt-salzburg.at/datenschutz Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der/die richtige Adressat/in sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den/die Absender/in und vernichten Sie diese Mail.
Salzburg Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Urlaubsbedingt bin ich erst ab heute wieder im Büro... ich habe Ihre Mail jedoch umge…
Von
Salzburg Stadt
Betreff
AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
26. Juli 2021 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Urlaubsbedingt bin ich erst ab heute wieder im Büro... ich habe Ihre Mail jedoch umgehend an die MA 6/04 Straßen- und Brückenamt weitergeleitet. Hinkünftig darf ich Sie höflich bitten, diesbezüglich direkt mit der MA 6/04 Straßen- und Brückenamt Kontakt aufzunehmen <<E-Mail-Adresse>> Liebe Grüße
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in An…
An Salzburg Stadt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: [EXTERN!]: Re: WG: [EXTERN!]: Re: AW: Anfrage bezüglich Fiaker in der Stadt Salzburg [#2248]
Datum
30. Juli 2021 17:46
An
Salzburg Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Auskunftsbegehren gem. Salzburger ADDSG-Gesetz
An Salzburg Stadt Details
Von
Anfragesteller/in
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsbegehren gem. Salzburger ADDSG-Gesetz
Datum
9. September 2021
An
Salzburg Stadt
Status
Salzburg Stadt
Fiaker Auskunftsbegehren Parteiengehör
Von
Salzburg Stadt
Via
Briefpost
Betreff
Fiaker Auskunftsbegehren Parteiengehör
Datum
15. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen