Wahrung der Kinderrechte nach Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Verbindung mit Maskenpflicht

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrtAntragsteller/in

angesichts der immer strenger werdenden Maßnahmen in den Schulen (vor allem Unter- und Oberstufen der weiterführenden Schulen) habe ich folgende Fragen an Sie:

1) Was werden Sie unternehmen, um folgendes gesetzlich verankertes Kinderrecht lt. Artikel 1 des "BVG über die Rechte von Kindern" in Österreich zu schützen:

"Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein."

2) Was werden Sie unternehmen, um dem Wohl der Kinder und Jugendlichen eine gebührende Stellung in der Erwägung der Maßnahmen zu geben?

Anmerkung: Da sich Kinder und Jugendliche noch in der Entwicklung befinden sind etwaige Langzeitfolgen von Dauer-Maskentragen besonders zu berücksichtigen.

3) Was werden Sie unternehmen, um die Benachteiligung der SchülerInnen bzgl. der Maskenpflicht gegenüber Erwachsenen zu beenden?

Erklärung: Mittlerweile werden VolksschülerInnen nicht mehr „nur“ 1-2 mal wöchentlich sondern 3x wöchentlich getestet. Diese Testfrequenz ist nun mit 17.05.2021 auch für die Unter- und Oberstufen der weiterführenden Schulen angedacht.

Dennoch gibt es bei negativem Testergebnis eine zusätzliche Maskenpflicht - in den Oberstufen sogar eine FFP2-Maskenpflicht - während des gesamten Unterrichts von bis zu 8 Stunden am Tag.
Mit einigen Ausnahmen gibt es landesweit unter Erwachsenen keine vergleichbare Strenge in der Maskenpflicht.

4) Welche Lockerungen in der Test- und Maßnahmenstrategie sind angesichts der kürzlich veröffentlichten niedrigen Positivitätsrate unter SchülerInnen und Lehrpersonal zu erwarten?

Anmerkung: bisher wurden insgesamt rund 12 Millionen Corona-Tests in den Schulen durchgeführt. Dabei wurden an die 9.500 positiv getestete Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte (nach PCR-Bestätigung) "aus der Infektionskette herausgenommen“.
(Quelle: https://www.derstandard.at/story/200012…)

Das entspricht einer Positivitätsrate von 0.08% (!) - der Österreich-Durchschnitt der Positivitätsrate liegt bei 1% (pro 100 Getestete 1 Positiver).
Die Positivitätsrate in den Schulen ist also um ein 10-FACHES niedriger als in der restlichen Bevölkerung.

Mit der Bitte um Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. April 2021
  • Frist
    21. Juni 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Wahrung der Kinderrechte nach Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Verbindung mit Maskenpflicht [#2264]
Datum
26. April 2021 10:55
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Sehr geehrtAntragsteller/in angesichts der immer strenger werdenden Maßnahmen in den Schulen (vor allem Unter- und Oberstufen der weiterführenden Schulen) habe ich folgende Fragen an Sie: 1) Was werden Sie unternehmen, um folgendes gesetzlich verankertes Kinderrecht lt. Artikel 1 des "BVG über die Rechte von Kindern" in Österreich zu schützen: "Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein." 2) Was werden Sie unternehmen, um dem Wohl der Kinder und Jugendlichen eine gebührende Stellung in der Erwägung der Maßnahmen zu geben? Anmerkung: Da sich Kinder und Jugendliche noch in der Entwicklung befinden sind etwaige Langzeitfolgen von Dauer-Maskentragen besonders zu berücksichtigen. 3) Was werden Sie unternehmen, um die Benachteiligung der SchülerInnen bzgl. der Maskenpflicht gegenüber Erwachsenen zu beenden? Erklärung: Mittlerweile werden VolksschülerInnen nicht mehr „nur“ 1-2 mal wöchentlich sondern 3x wöchentlich getestet. Diese Testfrequenz ist nun mit 17.05.2021 auch für die Unter- und Oberstufen der weiterführenden Schulen angedacht. Dennoch gibt es bei negativem Testergebnis eine zusätzliche Maskenpflicht - in den Oberstufen sogar eine FFP2-Maskenpflicht - während des gesamten Unterrichts von bis zu 8 Stunden am Tag. Mit einigen Ausnahmen gibt es landesweit unter Erwachsenen keine vergleichbare Strenge in der Maskenpflicht. 4) Welche Lockerungen in der Test- und Maßnahmenstrategie sind angesichts der kürzlich veröffentlichten niedrigen Positivitätsrate unter SchülerInnen und Lehrpersonal zu erwarten? Anmerkung: bisher wurden insgesamt rund 12 Millionen Corona-Tests in den Schulen durchgeführt. Dabei wurden an die 9.500 positiv getestete Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte (nach PCR-Bestätigung) "aus der Infektionskette herausgenommen“. (Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000126118634/so-werden-alle-schulen-am-17-mai-wieder-geoeffnet-die) Das entspricht einer Positivitätsrate von 0.08% (!) - der Österreich-Durchschnitt der Positivitätsrate liegt bei 1% (pro 100 Getestete 1 Positiver). Die Positivitätsrate in den Schulen ist also um ein 10-FACHES niedriger als in der restlichen Bevölkerung. Mit der Bitte um Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
AW: Wahrung der Kinderrechte nach Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz ... [20210426-110715539/20210604-092026033…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Wahrung der Kinderrechte nach Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz ... [20210426-110715539/20210604-092026033]
Datum
4. Juni 2021 12:56
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Beginn möchten wir uns für die zeitliche Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Anschreibens aufrichtig entschuldigen. Beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz langen derzeit sehr viele Anfragen ein, weswegen sich die Übermittlung Ihres Schreibens und damit auch die Beantwortung zeitlich verzögert hat. Wir danken Ihnen für Ihr dahingehendes Verständnis! Wir danken Ihnen für Ihren kritischen Kommentar und dürfen im Folgenden auf Ihre gestellten Fragen eingehen. Die Handlungsweise seitens der österreichischen Bundesregierung bezüglich der SARS-CoV2 Pandemie fußt einerseits auf Handlungsempfehlungen von einzelnen Expertinnen und Experten sowie andererseits auf Vorgaben und Erfahrungen der WHO und der EU bzw. konkret der ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control). Es gibt mittlerweile einige Studien, die die Wirksamkeit von MNS in Kombination mit einer Verringerung der Infektionen darlegen. Eine davon wurde kürzlich publik gemacht (https://www.pnas.org/content/early/2020…). Dieser zufolge verringert ein Mund-Nasen-Schutz das Coronavirus-Infektionsrisiko um durchschnittlich rund 45 Prozent. Weitere, teils international betriebene Ergebnisse von Forschungen rund um COVID-19, finden Sie unter folgenden Quellen: Jene der WHO können hier nachgelesen werden: https://www.who.int/ Zur Forschung: https://www.who.int/emergencies/disease… Bezüglich Erfahrungen (situation reports) finden Sie hier ausführliche Informationen: https://www.who.int/emergencies/disease… und Updates (weekly update): https://www.who.int/emergencies/disease… Jene der ECDC können hier nachgelesen werden: https://www.ecdc.europa.eu/en Hier die aktuellsten Publikationen: https://www.ecdc.europa.eu/en/publicati… Diese Institutionen und Organisationen bieten konstant aktualisierte Informationen zum Thema Coronavirus an, die auch Grundlage für ExpertInnen und BeraterInnen des Bundesministeriums sind. Nach einer Infektion wurden bei Kindern virale RNA in nasopharyngealen Sekreten in gleicher Konzentration nachgewiesen wie bei Erwachsenen sowie, dass die Viruslast bei Kindern keinen wesentlichen Unterschied zu Erwachsenen aufweist. Aufgrund der derzeitigen Evidenz- und Datenlage lässt sich dennoch darauf schließen, dass das Übertragungsrisiko von Kindern auf andere Personen, insbesondere Erwachsene, geringer ist, da bei den meisten gesicherten SARS-CoV-2-Nachweisen bei Kindern eine erwachsene Person (z.B. Eltern oder andere Haushaltsmitglieder) die Ansteckungsquelle war. Die Ursachen für diese Beobachtungen werden derzeit evaluiert, beispielhaft seien das geringere Atem- und Hustenvolumen sowie die geringere Häufigkeit und kürzere Dauer von Husten (forcierte Generierung von infektiösen Tröpfchen) bei COVID-19-Erkrankungen im Kindesalter erwähnt. Die bisherige Evidenz und die klinische Erfahrung zeigen, dass mit zunehmendem Alter Jugendliche hinsichtlich Empfänglichkeit und Infektiosität den Erwachsenen ähneln. Da das Risiko einer Übertragung mit dem Alter ansteigt, entsprechen die Vorgaben bzw. Empfehlungen für Kinder und Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr denjenigen für Erwachsene. Die Empfehlungen zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken kommen u.a. von der WHO und dem CDC, da damit eine Übertragung verhindert werden soll. Der Erreger von SARS-CoV-2 wird vorrangig durch Tröpfchen übertragen. Der MNS dient daher primär dem Schutz anderer durch das Zurückhalten von Tröpfchen beim Husten, Sprechen oder Niesen. Ein richtig verwendeter MNS bietet einen guten – wenn auch nicht vollständigen Schutz. Weiters wird die Kombination des Tragens einer geeigneten Maske gemeinsam mit anderen Maßnahmen, wie Händehygiene und Abstandhalten, zur Verringerung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 empfohlen. Zahlreiche internationale Studien bestätigen die Schutzwirkung von Stoffmasken sowohl für die Person, die sie trägt, als auch für deren Gegenüber. Studien belegen, dass es beim Tragen von Gesichtsmasken grundsätzlich zu keinen Nebenwirkungen wie z.B. Sauerstoffmangel bei der Trägerin/dem Träger kommt. Es wird jedoch seitens WHO empfohlen, Masken nicht bei ausgiebiger körperlicher Betätigung zu tragen. Aufgrund dieser Fakten kann bei Änderungen der epidemiologischen Bewertung (niedrige Inzidenz, geringes oder mittleres Risiko) vom Maskentragen bei Kindern abgesehen werden, wenn andere Maßnahmen entsprechend eingehalten werden können: (1) Abstandsregel, (2) regelmäßige Durchlüftung, (3) Aufsicht durch Erwachsene. Gesunde Kinder ab 10 Jahre können lernen, sicher und effektiv selbständig mit einer Maske umzugehen. Sie sollten wissen, wie und wann sie die Maske wieder abnehmen können, auch um die Tragezeit zu begrenzen. Kinder ab 6 Jahren tragen eine Maske außerhalb der Klassen und Gruppenräume, aber sie sollten nicht dazu gezwungen werden und sie sollten sie jederzeit abnehmen können, wenn sie dies möchten. Befürchtungen, Masken könnten die Atmung beeinträchtigen, die Versorgung mit Sauerstoff gefährden oder zu einer gefährlichen Anreicherung von Kohlendioxid führen, sind unbegründet. Auch führen Masken bei entsprechender Aufklärung von Eltern und Kindern nicht zu seelischen Problemen oder gar Schäden. Vielmehr schützen sie das tragende Kind und auch seine Umgebung. Die subjektiven Probleme und das Störempfinden beim Tragen der Maske sollten dennoch uneingeschränkt anerkannt werden. Weitere Informationen bezüglich Mechanischer Schutzvorrichtung finden Sie hier: https://www.sozialministerium.at/Inform… Weitere Referenzen: 1. Park Y, Choe Y, Park O, et al. Contact Tracing during Coronavirus Disease Outbreak, South Korea, 2020. Emerging Infectious Diseases. 2020;26(10):2465-2468. doi:10.3201/eid2610.201315. https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/26/10… 2. Stringhini S, Wisniak A, Piumatti G, Azman AS, Lauer SA, Baysson G, et al. Seroprevalence of anti-SARS-CoV-2 IgG antibodies in Geneva, Switzerland (SEROCoV-POP): a population- based study. Lancet. 2020. https://www.thelancet.com/journals/lanc… 6736(20)31304-0/fulltext Seite 3 von 3 3. I. Quartalsbericht der Corona-KiTa-Studie - 1. Quartalsbericht (III/2020). 2020 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… die_QuartalIII_2020.pdf?__blob=publicationFil 4. Madewell, Z., Yang, Y., Longini, I., Halloran, E., & Dean, N. (2020). Household transmission of SARS-CoV-2: a systematic review and meta-analysis of secondary attack rate MedRxiv. https://www.medrxiv.org/content/10.1101… Falls Sie weitere Fragen bezüglich Masken und Schulen haben, wenden Sie sich bitte an das Bildungsministerium.<https://www.bmbwf.gv.at/> Seien Sie also versichert, dass keine Entscheidung der letzten Wochen willkürlich oder gegen besseres Wissen erfolgte. Die Bundesregierung handelte ausschließlich mit Fokus auf Bewältigung dieser Krise - in allen Bereichen und Lebenslagen der österreichischen Bevölkerung. Wir sind uns auch vollkommen bewusst, dass die Krise für viele Menschen auch Einschränkungen bedeutet. Abschließend bleibt anzumerken, dass gerade durch die gesetzten Maßnahmen dem Anspruch auf Schutz und die Fürsorge der Kinder aus unserer Sicht nachgekommen wurde. Im Hinblick auf die Zulassung der Corona-Schutzimpfung ab zwölf Jahren, kann bei einer ausreichend hohen Durchimpfungsrate der Schüler:innen im Herbst in diesen Alterskohorten mit einem erleichterten Schulbetrieb gerechnet werden. In diesem Sinne verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Re: AW: Wahrung der Kinderrechte nach Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz ... [20210426-110715539/20210604-09202…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: Wahrung der Kinderrechte nach Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz ... [20210426-110715539/20210604-092026033] [#2264]
Datum
5. Juni 2021 11:49
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die ausführlichen Erklärungen, mit welchen Sie das Vorgehen an den Schulen zu begründen versuchen. Die Quintessenz Ihrer Erklärungen sind folgende 2 Tatsachen: 1) Masken schützen ANDERE vor einer eventuellen Ansteckung 2) Masken sind unbedenklich über längere Zeiträume von Kindern tragbar Auf die Frage der Notwendigkeit unter den GEGEBENEN UMSTÄNDEN IN ÖSTERREICH sind Sie leider nicht eingegangen. Durch die Schultests hat sich herausgestellt, daß es unter SchülerInnen eine Positivitätsrate von 0.08% gab - das entspricht in etwa EINEM Positiven pro 1200 Getesteten. Lt. PK von Hr. Faßmann gab es "liege die Positivitätsrate bei SchülerInnen konstant um die 0,08 Prozent. Beim letzten Durchgang der PCR-Schulgurgelstudie habe es unter 7.800 Getesteten lediglich eine Dunkelziffer von 18 Positiven gegeben. (=0.23%)". Also selbst bei den "besseren" Gurgeltests ließen sich keinen nenneswerten Positivenzahlen feststellen. Dazu nun meine Fragen: 1) Wie niedrig muss die Positivitätsrate in der besonders schützenswerten, sich noch in körperlicher Entwicklung befindenden Bevölkerungsgruppe der Kinder und Jugendlichen sein, um zu dem Schluss zu kommen, dass der Schaden bzw. die Beeinträchtigung durch Maßnahmen wie das permanente Tragen von MNS, insbesondere FFP2, deren Nutzen übersteigt? 2) Wenn das Tragen von (FFP2-)Masken über einen längeren Zeitraum unbedenklich bzw. sogar Kindern und Jugendlichen zumutbar ist - warum haben Sie diese Maßnahme nicht auch in der Gruppe der (Büro-)Angestellten durchgesetzt, zumal Ansteckungen in diesen Altersgruppen nachgewiesenermaßen zu den weitaus risikohafteren gehören? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>