Wahrung der Kinderrechte nach Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Verbindung mit Maskenpflicht
Sehr geehrtAntragsteller/in
angesichts der immer strenger werdenden Maßnahmen in den Schulen (vor allem Unter- und Oberstufen der weiterführenden Schulen) habe ich folgende Fragen an Sie:
1) Was werden Sie unternehmen, um folgendes gesetzlich verankertes Kinderrecht lt. Artikel 1 des "BVG über die Rechte von Kindern" in Österreich zu schützen:
"Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein."
2) Was werden Sie unternehmen, um dem Wohl der Kinder und Jugendlichen eine gebührende Stellung in der Erwägung der Maßnahmen zu geben?
Anmerkung: Da sich Kinder und Jugendliche noch in der Entwicklung befinden sind etwaige Langzeitfolgen von Dauer-Maskentragen besonders zu berücksichtigen.
3) Was werden Sie unternehmen, um die Benachteiligung der SchülerInnen bzgl. der Maskenpflicht gegenüber Erwachsenen zu beenden?
Erklärung: Mittlerweile werden VolksschülerInnen nicht mehr „nur“ 1-2 mal wöchentlich sondern 3x wöchentlich getestet. Diese Testfrequenz ist nun mit 17.05.2021 auch für die Unter- und Oberstufen der weiterführenden Schulen angedacht.
Dennoch gibt es bei negativem Testergebnis eine zusätzliche Maskenpflicht - in den Oberstufen sogar eine FFP2-Maskenpflicht - während des gesamten Unterrichts von bis zu 8 Stunden am Tag.
Mit einigen Ausnahmen gibt es landesweit unter Erwachsenen keine vergleichbare Strenge in der Maskenpflicht.
4) Welche Lockerungen in der Test- und Maßnahmenstrategie sind angesichts der kürzlich veröffentlichten niedrigen Positivitätsrate unter SchülerInnen und Lehrpersonal zu erwarten?
Anmerkung: bisher wurden insgesamt rund 12 Millionen Corona-Tests in den Schulen durchgeführt. Dabei wurden an die 9.500 positiv getestete Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte (nach PCR-Bestätigung) "aus der Infektionskette herausgenommen“.
(Quelle: https://www.derstandard.at/story/200012…)
Das entspricht einer Positivitätsrate von 0.08% (!) - der Österreich-Durchschnitt der Positivitätsrate liegt bei 1% (pro 100 Getestete 1 Positiver).
Die Positivitätsrate in den Schulen ist also um ein 10-FACHES niedriger als in der restlichen Bevölkerung.
Mit der Bitte um Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich
Antwort verspätet
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Datum26. April 2021
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21. Juni 2021
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- Wahrung der Kinderrechte nach Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Verbindung mit Maskenpflicht [#2264]
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- AW: Wahrung der Kinderrechte nach Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz ... [20210426-110715539/20210604-092026033]
- Datum
- 4. Juni 2021 12:56
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- Re: AW: Wahrung der Kinderrechte nach Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz ... [20210426-110715539/20210604-092026033] [#2264]
- Datum
- 5. Juni 2021 11:49
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