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Beitritt Österreichs zur Tromsø-Konvention
Anfrage an:
Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Seit 1. Dezember 2020 ist die Tromsø-Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten in Kraft. Die österreichische Regierung hat einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz und die Streichung des Amtsgeheimnisses aus der Verfassung vorgelegt. Hat die österreichische Regierung nun auch vor, den Zugang zu amtlichen Dokumenten völkerrechtlich zu verankern und der Tromsø-Konvention beizutreten?
Information nicht vorhanden
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Datum9. Mai 2021
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4. Juli 2021
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