Außenwerbung in Innsbruck

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Tiroler Auskunftspflichtsgesetz

In Innsbruck wird unter Anderem von "Progress Werbung", "Schreckenthal" und "Heimatwerbung Tirol" Außenwerbung betrieben, z.B. in Form von Plakatwänden, Aushangkästen an Bushaltestellen, digitalen Werbebildschirmen und seit kurzem Stromkästen.

- Sind die genutzten Flächen oder Teile davon Eigentum der Stadt Innsbruck?
- Vermietet die Stadt Innsbruck diese Flächen an genannte Unternehmen?
- Wie viele verschiedene Flächen werden von der Stadt Innsbruck so vermietet?
- Was sind jährliche Mieteinahmen der Stadt Innsbruck dadurch?
- Auf wie viel Jahre werden Mietverträge mit den Firmen abgeschlossen?
- Wie wird die Vergabe der Werbeflächen gehandhabt? Nach welchen Kriterien werden sie vergeben?
- Wie wird/wurde beschlossen welche Flächen zur Werbung vermietet werden sollen und wie viele?

- Sind von Seiten der Stadt Innsbruck Vorgaben zum Inhalt der Werbung gemacht, die z.b. die Bewerbung von Alkohol, Tabak, Glücksspiel oder umweltschädlichen Technologien regulieren oder verbieten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2021
  • Frist
    6. August 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender…
An Innsbruck Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Außenwerbung in Innsbruck [#2303]
Datum
11. Juni 2021 10:05
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
In Innsbruck wird unter Anderem von "Progress Werbung", "Schreckenthal" und "Heimatwerbung Tirol" Außenwerbung betrieben, z.B. in Form von Plakatwänden, Aushangkästen an Bushaltestellen, digitalen Werbebildschirmen und seit kurzem Stromkästen. - Sind die genutzten Flächen oder Teile davon Eigentum der Stadt Innsbruck? - Vermietet die Stadt Innsbruck diese Flächen an genannte Unternehmen? - Wie viele verschiedene Flächen werden von der Stadt Innsbruck so vermietet? - Was sind jährliche Mieteinahmen der Stadt Innsbruck dadurch? - Auf wie viel Jahre werden Mietverträge mit den Firmen abgeschlossen? - Wie wird die Vergabe der Werbeflächen gehandhabt? Nach welchen Kriterien werden sie vergeben? - Wie wird/wurde beschlossen welche Flächen zur Werbung vermietet werden sollen und wie viele? - Sind von Seiten der Stadt Innsbruck Vorgaben zum Inhalt der Werbung gemacht, die z.b. die Bewerbung von Alkohol, Tabak, Glücksspiel oder umweltschädlichen Technologien regulieren oder verbieten?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Tiroler Auskunftspflichtgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: Außenwerbung in Innsbruck [#2303]
Datum
11. Juni 2021 10:15
Status
Warte auf Antwort
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Ihre personenbezogenen Daten werden nur fuer den angefuehrten Zweck elektronisch verarbeitet und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Einschraenkung der Verarbeitung, Datenuebertragbarkeit und Widerspruch. Diese Rechte koennen Sie schriftlich und mit Identitaetsnachweis ueber <<E-Mail-Adresse>> ausueben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schliesslich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der oesterreichischen Datenschutzbehoerde (Wickenburggasse 8, 1080 Wien, <<E-Mail-Adresse>> www.dsb.gv.at). Fuer rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behoerden und Dienststellen ist ausschliesslich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die Magistratsdirektion, +43 512 5360 …
Von
Innsbruck
Betreff
AW: Außenwerbung in Innsbruck [#2303]
Datum
11. Juni 2021 13:09
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,1 KB
image002.jpg
906 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die Magistratsdirektion, +43 512 5360 3332, <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>, weiter geleitet. Freundliche Grüße
Sehr geehrtAntragsteller/in mir wurde Ihre Anfrage weitergeleitet, die ich wie folgt beantworten kann: Für d…
Von
Innsbruck
Betreff
AW: Außenwerbung in Innsbruck [#2303]
Datum
30. Juli 2021 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mir wurde Ihre Anfrage weitergeleitet, die ich wie folgt beantworten kann: Für die Plakatierung auf Stadtgrund durch Plakatanschlag besteht nach erfolgter Ausschreibung ein Vertrag mit einem Werbeunternehmen („Generalplakatierungsvertrag“). Die Aushängekästen an Bushaltestellen werden nicht von der der Stadt Innsbruck, sondern von der IVB als Eigentümerin der Bushaltestellen, bewirtschaftet. Die Stadt Innsbruck hat derzeit noch keine städtischen Grundflächen für die Aufstellung digitaler Werbebildschirme/Digiscreens vergeben, die Stromkästen werden von der IKB als deren Eigentümerin bewirtschaftet. Zu Ihren Fragen: - Sind die genutzten Flächen oder Teile davon Eigentum der Stadt Innsbruck? Ja, zum Teil. Auf Stadtgrund erfolgt Außenwerbung durch Plakatanschlag, Litfaßsäulen, Kleinanschlagtafeln und mit Dreieckstehern bzw. mobilen 16/1-Stehern. - Vermietet die Stadt Innsbruck diese Flächen an genannte Unternehmen? An die genannten Unternehmen wird nur Stadtgrund für die Werbung mit Dreieckstehern und mobilen 16/1-Stehern überlassen. - Wie viele verschiedene Flächen werden von der Stadt Innsbruck so vermietet? Das kann nicht ohne enormem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, jedoch ist z.B. bei Plakatierungen/Plakatwänden jeder Standort mit der Stadt Innsbruck abzustimmen. Für die Werbung mit Dreieckstehern wurde stadtintern eine Standortliste ausgearbeitet, welche den Ansuchenden zur Verfügung gestellt wird und die diesem E-Mail angeschlossen wird. - Was sind jährliche Mieteinahmen der Stadt Innsbruck dadurch? Diese Frage kann ohne enormem Verwaltungsaufwand nicht beantwortet werden. - Auf wie viel Jahre werden Mietverträge mit den Firmen abgeschlossen? Der eingangs genannte „Generalplakatierungsvertrag“ wurde auf 7 Jahre abgeschlossen. Nutzungsvereinbarungen für die Aufstellung von Dreieckstehern und 16/1-Bogen-Stehern werden für eine Dauer von maximal 4 Wochen pro Bewerbung abgeschlossen. - Wie wird die Vergabe der Werbeflächen gehandhabt? Nach welchen Kriterien werden sie vergeben? Der „Generalplakatierungsvertrag“ wurde nach einer transparenten Ausschreibung (Einschaltung in Tageszeitung, grundsätzliche Möglichkeit für alle Interessenten, sich um den Auftrag zu bewerben) abgeschlossen, die Werbung durch Dreiecksteher und mobile 16/1-Steher wird auf der Grundlage der angeschlossenen Standortliste und nach Rücksprache mit dem Büro des Bürgermeisters gestattet. Dabei achtet die Stadt Innsbruck auf die Gebote der Transparenz und Gleichbehandlung. - Wie wird/wurde beschlossen welche Flächen zur Werbung vermietet werden sollen und wie viele? Nach stadtinterner Abstimmung mit allen betroffenen Dienststellen. - Sind von Seiten der Stadt Innsbruck Vorgaben zum Inhalt der Werbung gemacht, die z.b. die Bewerbung von Alkohol, Tabak, Glücksspiel oder umweltschädlichen Technologien regulieren oder verbieten? Der Generalplakatierungsvertrag sieht eine Einschränkung dahingehend vor, dass die Werbung mit politischen Imagekampagnen, Parteiwerbung und Wahlwerbung von diesem ausgenommen ist. Die Aufstellung von Dreieckstehern und 16/1-Bogen-Stehern wird nur nach Abstimmung mit dem Büro des Bürgermeisters unter Berücksichtigung des konkreten Bewerbungsgegenstand für den jeweiligen Einzelfall gestattet; die Bewerbung von Alkohol, Tabak, Glückspiel oder umweltschädliche Technologien war dabei, nach den uns vorliegenden Informationen, bisher kein Gegenstand einer Gestattung für mobile Steher bzw. sind uns auch keine diesbezüglichen Anfragen bekannt. Betreffend die Bewerbung von Tabak ist anzumerken, dass diese bereits durch das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (§ 11 TNRSG) entsprechend reguliert und grundsätzlich verboten ist. Freundliche Grüße,
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für die Auskunft! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Innsbruck Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: Außenwerbung in Innsbruck [#2303]
Datum
30. Juli 2021 11:24
An
Innsbruck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für die Auskunft! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>