Wird durch die in OÖ gültige Toleranz von 5 km/h bei Geschwindigkeitsmessungen ein VwGH-Erkenntnis missachtet?
Sehr geehrteAntragsteller/in
Hiermit wird gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgende Auskunft beantragt:
Inwiefern wird in der Weisung VERK-2018-400602/9-RT¹ das VwGH-Erkenntnis 2001/03/0157² berücksichtigt?
Hinweis: Da aus der Anfrage klar ersichtlich ist, dass ein öffentliches Interesse auf Information vorliegt und diesem durch Veröffentlichung der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at entsprochen wird, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an.³
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¹ https://web.archive.org/web/20210125111… (Bereits 2018 hatte der FPÖ-Politiker (Infrastruktur-)Landesrat STEINKELLNER die finanziell besonders ertragreiche Idee, die Toleranz der strafbaren Geschwindigkeit im Ortsgebiet und in 30 km/h-Zonenbeschränkungen, nicht jedoch bei 40 km/h-Beschränkungen, von 10 auf 5 km/h zu halbieren, was er durch Erteilung einer Weisung allen oö. Bezirksverwaltungsbehörden durch die Behörde „Amt der Oö. Landesregierung“ mitteilen ließ.)
² https://www.ris.bka.gv.at/VwghRechtssat… („Für ungeeichte Tachometer ist eine allgemein übliche Toleranz von 10 km/h einzurechnen.“)
³ https://www.gemeindebund.steiermark.at/…
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. September 2021
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29. Oktober 2021
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