Kinderrechte

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich habe die Kinderrechte gelesen und bin zu dem Schluß gekommen, daß eigentlich die Kinder die Erziehungsberechtigten und auch die Obsorgeberechtigten sind, also ein Recht darauf haben und die Eltern, sofern sie mit der Obsorge betraut sind, bzw der Staat die Pflicht haben dafür zu sorgen, daß die Kinderrechte eingehalten werden. Sehe ich das richtig?
Also zB beim Artikel 9 Punkt 3 der Kinderrechte müsste also der Elternteil der mit der Obsorge betraut ist sich darum kümmern, daß die Kinder zu ihrem Recht auf direkten und persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen kommen. Das ist das einzige wo ich, als nicht mit der Obsorge betrauter Elternteil überprüfen kann ob die Mütter meiner Kinder die Kinderrechte einhalten und das läuft eher mäßig befriedigend.
Ist es eine Kindeswohlgefährdung wenn der mit der Obsorge betraute Elternteil die Kinderrechte nicht kennt bzw nicht umsetzt?
Oder ist es vielleicht sogar Kindesmissbrauch wenn dieser Elternteil die Kinderrechte vorsätzlich verletzt um dem anderen Elternteil "eines auszuwischen" möglicherweise sogar mit sexuellem Motiv, wobei Sexualität für mich mehr ist als nur Geschlechtsverkehr, also aufgrund unaufgearbeiteter sexueller Spannungen zwischen den Eltern? Es wäre aber auch schon Schlimm wenn nur Geld und Macht die Gründe wären.
Wenn dem so ist, leisten dann das Jugendamt und die Gerichte da Beihilfe?
Ich habe mich mit einer ähnlichen Anfrage schon ans Familienministerium gewannt, die haben sich aber für nicht zuständig erklärt und mich ans Bundeskanzleramt verwiesen und nachdem die Kinderrechte ja in der Verfassung stehen und bei Ihnen ja auch die Frau Bundesministerin für Verfassung arbeitet, soweit ich gelesen habe, glaube ich, daß ich bei Ihnen Richtig bin

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. September 2021
  • Frist
    22. November 2021
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Paul Enzinger
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Paul Enzinger
Betreff
Kinderrechte [#2388]
Datum
27. September 2021 22:55
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich habe die Kinderrechte gelesen und bin zu dem Schluß gekommen, daß eigentlich die Kinder die Erziehungsberechtigten und auch die Obsorgeberechtigten sind, also ein Recht darauf haben und die Eltern, sofern sie mit der Obsorge betraut sind, bzw der Staat die Pflicht haben dafür zu sorgen, daß die Kinderrechte eingehalten werden. Sehe ich das richtig? Also zB beim Artikel 9 Punkt 3 der Kinderrechte müsste also der Elternteil der mit der Obsorge betraut ist sich darum kümmern, daß die Kinder zu ihrem Recht auf direkten und persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen kommen. Das ist das einzige wo ich, als nicht mit der Obsorge betrauter Elternteil überprüfen kann ob die Mütter meiner Kinder die Kinderrechte einhalten und das läuft eher mäßig befriedigend. Ist es eine Kindeswohlgefährdung wenn der mit der Obsorge betraute Elternteil die Kinderrechte nicht kennt bzw nicht umsetzt? Oder ist es vielleicht sogar Kindesmissbrauch wenn dieser Elternteil die Kinderrechte vorsätzlich verletzt um dem anderen Elternteil "eines auszuwischen" möglicherweise sogar mit sexuellem Motiv, wobei Sexualität für mich mehr ist als nur Geschlechtsverkehr, also aufgrund unaufgearbeiteter sexueller Spannungen zwischen den Eltern? Es wäre aber auch schon Schlimm wenn nur Geld und Macht die Gründe wären. Wenn dem so ist, leisten dann das Jugendamt und die Gerichte da Beihilfe? Ich habe mich mit einer ähnlichen Anfrage schon ans Familienministerium gewannt, die haben sich aber für nicht zuständig erklärt und mich ans Bundeskanzleramt verwiesen und nachdem die Kinderrechte ja in der Verfassung stehen und bei Ihnen ja auch die Frau Bundesministerin für Verfassung arbeitet, soweit ich gelesen habe, glaube ich, daß ich bei Ihnen Richtig bin
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Paul Enzinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paul Enzinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Enzinger
Paul Enzinger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Kinderrechte“ vom 27.09.2021 (#2388) wurde von Ihnen nicht in…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Paul Enzinger
Betreff
Re: Kinderrechte [#2388]
Datum
23. November 2021 09:32
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Kinderrechte“ vom 27.09.2021 (#2388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich habe zwar Antwort auf die eigentlich schon abgeschlossene Anfrage ans Familienministerium erhalten, kenne mich aber immer noch nicht aus. Jetzt nur einmal die Frage ob die Eltern oder die Kinder die Erziehungs und Obsorgeberechtigten sind. Also wer hat da ein Recht drauf, die Kinder oder die Eltern? Im Rahmen meiner Wehrpflicht (Zivildienst) wurde ich in der Kommunikation mit sogenannten geistig behinderten Kindern ausgebildet und ich muß sagen mir fallen da gewisse Ähnlichkeiten in der Kommunikation auf was mich beunruhigt weil ich auch gelernt habe wo solche Kommunikationsstrukturen vorherrschen muß man wirklich mit allem rechnen... Mit freundlichen Grüßen Paul Enzinger Anfragenr: 2388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paul Enzinger << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2021-0.844.372; Auskunftspflichtgesetz; Obsorge und Kinderrechte; UN-Kinderrechtskonvention
Datum
5. Januar 2022 09:54
Status
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Bundeskanzleramt
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2021-0.844.372; Auskunftspflichtgesetz; Obsorge und Kinderrechte; UN-Kinderrechtskonvention
Datum
5. Januar 2022 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße