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Nachweis von Antikörper / Genesung
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Welcher Unterschied besteht medizinisch hinsichtlich der Immunität gg Covid19 aufgrund labormäßig nachgewiesener Antikörpern und Antikörpern aus einer erfolgten Erkrankung ("genesen"), Werte größer als ≥50 AU/ml bzw. ≥7,1 BAU/ml
Wenn es medizinisch hinsichtlich der Immunabwehr keinen Unterschied gibt, ergeht die Frage, weswegen diese Sachverhalte rechtlich unterschiedlich behandelt werden und hier eine Gruppe diskriminiert wird (auch Grüner Pass).
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Oktober 2021
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9. Dezember 2021
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