Sehr geehrtAntragsteller/in
Dem COVID-19 Krisenstab im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde Ihr Anschreiben übermittelt, auf welches wir gerne näher eingehen möchten.
Zunächst möchten wir festhalten, dass die Immunität bei respiratorischen Viruserkrankungen sehr komplex ist und durch Testverfahren nur schwer abgebildet werden kann. Es ist bisher kein Schutzkorrelat, ein Antikörperschwellenwert für Schutz, für SARS-CoV-2 etabliert. Das liegt daran, dass noch zu wenig aussagekräftige Daten darüber vorliegen, welche Antikörper in welcher Höhe und für welche Dauer einen wirksamen immunologischen Schutz gegen eine neuerliche SARS-CoV-2 Infektion reflektieren. Das Vorhandensein von Antikörpern - unabhängig von der Titerhöhe - bedeutet nicht, dass eine ausreichende Immunität sicher gegeben ist. Die Situation wird erschwert durch wiederholt neu zirkulierende Virusvarianten, für die ein potentieller Schutz abgeschwächt sein könnte.
Im Falle einer Genesung ist die Datenlage ausgiebiger. Es konnte eine Immunität (80 – 100 %-iger Schutz) für etwa 6 Monate bei genesenen Personen in Studien nachgewiesen werden. Der Zeitpunkt der Infektion ist hierbei ein relevanter Parameter, da die Dauer der Immunität nach Genesung in diesbezüglichen Studien, von diesem Zeitpunkt weg gemessen wird. Ein Test auf neutralisierende Antikörper lässt allerdings keine Aussage über den Zeitpunkt der Infektion zu.
Aus den oben genannten Gründen ist es fachlich gerechtfertigt, zwischen den zwei Arten der Nachweise zu unterscheiden.
Mit freundlichen Grüßen