Nachweis von Antikörper / Genesung
Welcher Unterschied besteht medizinisch hinsichtlich der Immunität gg Covid19 aufgrund labormäßig nachgewiesener Antikörpern und Antikörpern aus einer erfolgten Erkrankung ("genesen"), Werte größer als ≥50 AU/ml bzw. ≥7,1 BAU/ml
Wenn es medizinisch hinsichtlich der Immunabwehr keinen Unterschied gibt, ergeht die Frage, weswegen diese Sachverhalte rechtlich unterschiedlich behandelt werden und hier eine Gruppe diskriminiert wird (auch Grüner Pass).
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Oktober 2021
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9. Dezember 2021
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- Betreff
- Nachweis von Antikörper / Genesung [#2405]
- Datum
- 14. Oktober 2021 11:46
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- WG: WG: Nachweis von Antikörper / Genesung [#2405] [20211014-115342501/20211018-102743455]
- Datum
- 19. Oktober 2021 08:55
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- Re: WG: WG: Nachweis von Antikörper / Genesung [#2405] [20211014-115342501/20211018-102743455] [#2405]
- Datum
- 20. Oktober 2021 14:52
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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