Ex-Minister Ernst Strasser

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Der ehemalige Innenminister Ernst Strasser wurde - noch nicht rechtskräftig - wegen Bestechlichkeit verurteilt.

Sämtliche Anschuldigungen betreffen aber lediglich die im veröffentlichten Video zu sehenden Taten.

Hat die Staatsanwaltschaft jemals erwogen, sämtliche von Ernst Strasser in seiner Eigenschaft als Innenminister getroffenen Entscheidungen auf Bestechlichkeit zu überprüfen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was kam dabei heraus?

Peter Pilz hat Ernst Strasser mehrfach angezeigt, nachdem ihm dessen Mailverkehr zugespielt worden war. Zu einem Verfahren kam es damals lediglich aus dem Grunde nicht, dass der zuständige Staatsanwalt den Akt (versehentlich) so lange liegen gelassen hatte, bis Verjährung eingetreten war.

War das Verhalten des Staatsanwaltes eine Dienstpflichtverletzung?
Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wurde das Versäumnis des Staatsanwaltes disziplinär oder strafrechtlich geahndet?

Wenn ja, wie?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2014
  • Frist
    14. Oktober 2014
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
19. August 2014 14:55
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Der ehemalige Innenminister Ernst Strasser wurde - noch nicht rechtskräftig - wegen Bestechlichkeit verurteilt. Sämtliche Anschuldigungen betreffen aber lediglich die im veröffentlichten Video zu sehenden Taten. Hat die Staatsanwaltschaft jemals erwogen, sämtliche von Ernst Strasser in seiner Eigenschaft als Innenminister getroffenen Entscheidungen auf Bestechlichkeit zu überprüfen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was kam dabei heraus? Peter Pilz hat Ernst Strasser mehrfach angezeigt, nachdem ihm dessen Mailverkehr zugespielt worden war. Zu einem Verfahren kam es damals lediglich aus dem Grunde nicht, dass der zuständige Staatsanwalt den Akt (versehentlich) so lange liegen gelassen hatte, bis Verjährung eingetreten war. War das Verhalten des Staatsanwaltes eine Dienstpflichtverletzung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wurde das Versäumnis des Staatsanwaltes disziplinär oder strafrechtlich geahndet? Wenn ja, wie?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ex-Minister Ernst Strasser" vom 19.08.2014 wurde von Ihnen nicht i…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
15. Oktober 2014 12:23
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ex-Minister Ernst Strasser" vom 19.08.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Stunden, 25 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ex-Minister Ernst Strasser" vom 19.08.2014 wurde von Ihnen nicht i…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
11. Dezember 2014 11:16
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ex-Minister Ernst Strasser" vom 19.08.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 3 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ex-Minister Ernst Strasser" vom 19.08.2014 wurde von Ihnen nicht i…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
11. Dezember 2014 11:17
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ex-Minister Ernst Strasser" vom 19.08.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 3 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
VB Andrea Horvath Bundesministerium für Justiz Sektion IV Strafrecht - Team S Neustiftgasse 2, 1070 Wien Das Bu…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Datum
8. Januar 2015 10:30
Status
Warte auf Antwort
VB Andrea Horvath Bundesministerium für Justiz Sektion IV Strafrecht - Team S Neustiftgasse 2, 1070 Wien Das Bundesministerium für Justiz übermittelt das/die angeschlossene(n) Dokument(e) Bitte unbedingt beachten: Wir bitten Sie etwaige unvermeidbare Antworten/ Rückmeldungen an das Abteilungspostfach <<E-Mail-Adresse>> zu übermitteln und NICHT direkt mit "Antworten" zu retournieren. Vielen Dank! Direkt an eine Person gerichtete Eingaben/Antworten können zu empfindlichen Verzögerungen in der Bearbeitung führen! (See attached file: Erl._Herrn_Karl_Eder__BMJ-4002418_0005-IV_5_2014_08.01.2015_Karl_Eder.pdf)
Anfragesteller/in
AW: BMJ-4002418/0005-IV 5/2014; [#249] Sehr geehrte Damen und Herren, Etgegen Ihren Angaben ist ho. Kein Antwor…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: BMJ-4002418/0005-IV 5/2014; [#249]
Datum
25. Februar 2015 10:57
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Etgegen Ihren Angaben ist ho. Kein Antwortschreiben eigegangen. Auch nicht im Oktober. Ihr gegenständliches Schreiben ist die erste Reaktion. Bitte übermitteln Sie mir das erwähnte Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
BMJ-4002418/0004-IV 5/2014 Folgende Dateien oder Links können jetzt als Anlage mit Ihrer Nachricht gesendet wer…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
BMJ-4002418/0004-IV 5/2014
Datum
2. März 2015 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Folgende Dateien oder Links können jetzt als Anlage mit Ihrer Nachricht gesendet werden: Antwortschreiben_Karl_Eder_161014.pdf VB Andrea Horvath Bundesministerium für Justiz Sektion IV Strafrecht - Team S Neustiftgasse 2, 1070 Wien Das Bundesministerium für Justiz übermittelt das/die angeschlossene(n) Dokument(e) Bitte unbedingt beachten: Wir bitten Sie etwaige unvermeidbare Antworten/ Rückmeldungen an das Abteilungspostfach <<E-Mail-Adresse>> zu übermitteln und NICHT direkt mit "Antworten" zu retournieren. Vielen Dank! Direkt an eine Person gerichtete Eingaben/Antworten können zu empfindlichen Verzögerungen in der Bearbeitung führen! (See attached file: Antwortschreiben_Karl_Eder_161014.pdf)