Pendlerpauschale für Besserverdiener

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Sommergespräch sagt Frau Glawischnig, dass 30% der Bezieher von Pendlerpauschale über 100.000 Euro Jahresgehalt verdienen würden. Stimmt das?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2014
  • Frist
    22. Oktober 2014
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
27. August 2014 17:45
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Sommergespräch sagt Frau Glawischnig, dass 30% der Bezieher von Pendlerpauschale über 100.000 Euro Jahresgehalt verdienen würden. Stimmt das?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in