Pendlerpauschale für Besserverdiener
Anfrage an:
Bundesministerium für Finanzen
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Im Sommergespräch sagt Frau Glawischnig, dass 30% der Bezieher von Pendlerpauschale über 100.000 Euro Jahresgehalt verdienen würden. Stimmt das?
Antwort verspätet
Warte auf Antwort
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Datum27. August 2014
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22. Oktober 2014
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An
Bundesministerium für Finanzen
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Datum
- 27. August 2014 17:45
- An
- Bundesministerium für Finanzen
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Sommergespräch sagt Frau Glawischnig, dass 30% der Bezieher von Pendlerpauschale über 100.000 Euro Jahresgehalt verdienen würden. Stimmt das?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
Postanschrift
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Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
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