Mehrwert SMS

Anfrage an: Volksanwaltschaft
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich habe mich vor ca. 2 Jahren an die RTR gewandt: mein Thema: passiv empfangene Mehrwert SMS (von 900er Nummern) können in Österreich zahlungspflichtig sein. In Deutschland ist das verboten - nur aktiv gesendete Mehrwert SMS können Zahlungspficht auslösen.
Hintergrund: meine Frau bekam von "Fun-abo" mehrere SMS von einer 900er Nummer. Das löste insgesamt EUR 110,-- Zahlungspflicht aus.
T-Mobile erstattete zwar das Geld, meinte aber, dass sie das technisch nicht unterbinden könne (= falsch, denn T-Mobile ist ein deutsches Unternehmen und in D. muss es ja gehen).
Wegen der "Kulanzzahlung" hat T-Mobile die 900er Nummern zur Gänze abgedreht, was dazu führte, dass meine Frau nicht mehr günstig ins Ausland telefonieren konnte. (T-Mobile war damals 28 fach teurer!!).
Meine Frage: ist die Gesetzeslücke nun geschlossen und 900er SMS passiv dürfen nicht mehr zahlungspflichtig sein?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. September 2014
  • Frist
    25. November 2014
  • 0 Follower:innen
Leopold Zeilinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Leopold Zeilinger
Betreff
Datum
29. September 2014 17:21
An
Volksanwaltschaft
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich habe mich vor ca. 2 Jahren an die RTR gewandt: mein Thema: passiv empfangene Mehrwert SMS (von 900er Nummern) können in Österreich zahlungspflichtig sein. In Deutschland ist das verboten - nur aktiv gesendete Mehrwert SMS können Zahlungspficht auslösen. Hintergrund: meine Frau bekam von "Fun-abo" mehrere SMS von einer 900er Nummer. Das löste insgesamt EUR 110,-- Zahlungspflicht aus. T-Mobile erstattete zwar das Geld, meinte aber, dass sie das technisch nicht unterbinden könne (= falsch, denn T-Mobile ist ein deutsches Unternehmen und in D. muss es ja gehen). Wegen der "Kulanzzahlung" hat T-Mobile die 900er Nummern zur Gänze abgedreht, was dazu führte, dass meine Frau nicht mehr günstig ins Ausland telefonieren konnte. (T-Mobile war damals 28 fach teurer!!). Meine Frage: ist die Gesetzeslücke nun geschlossen und 900er SMS passiv dürfen nicht mehr zahlungspflichtig sein?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Leopold Zeilinger Postanschrift Leopold Zeilinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Zeilinger
Leopold Zeilinger
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Mehrwert SMS" vom 29.09.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzli…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Leopold Zeilinger
Betreff
Datum
30. November 2014 02:57
An
Volksanwaltschaft
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Mehrwert SMS" vom 29.09.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage, 4 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Leopold Zeilinger Postanschrift Leopold Zeilinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Zeilinger
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Mehrwert SMS" vom 29.09.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzli…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Leopold Zeilinger
Betreff
Datum
30. November 2014 02:58
An
Volksanwaltschaft
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Mehrwert SMS" vom 29.09.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage, 4 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Leopold Zeilinger Postanschrift Leopold Zeilinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>