Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz
Da es sich bei der Übernahme der Hypo Alpe Adria durch die Republik nicht um eine Verstaatlichung sondern um einen Kauf auf Grundlage des Finanzmarktstabilitätsgesetzes handelte, würde ich von Ihnen gerne wissen, aus welchem Grunde und welchem Zweck genau die Übernahme diente. Gemäß Paragraph 1 gibt es drei Gründe für zwei Zwecke.
Möglichkeit 1: zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs
Möglichkeit 2: zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
Möglichkeit 3: zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft
Zweck 1: Rekapitalisierung eines Kreditinstitutes gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 532/1993
Zweck 2: Rekapitalisierung eines inländischen Versicherungsunternehmens im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), BGBl. Nr. 569/1978
Grundlagen für Stabilisierungsmaßnahmen
§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft Maßnahmen zur Rekapitalisierung von betroffenen Rechtsträgern zu ergreifen. Betroffene Rechtsträger im Sinne dieses Gesetzes sind:
1.
Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, und
2.
inländische Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), BGBl. Nr. 569/1978.
(2) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, Maßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6 für eine Abbaueinheit gemäß § 3 des Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), BGBl. I Nr. 51/2014, zu ergreifen, wenn dies zur Erreichung der Abbauziele erforderlich ist. Er ist unter dieser Voraussetzung weiters zur Übernahme von Haftungen für vertragliche Zusagen der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG ermächtigt. (3) Auf Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz besteht kein Rechtsanspruch.
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Datum2. April 2015
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28. Mai 2015
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