Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Da es sich bei der Übernahme der Hypo Alpe Adria durch die Republik nicht um eine Verstaatlichung sondern um einen Kauf auf Grundlage des Finanzmarktstabilitätsgesetzes handelte, würde ich von Ihnen gerne wissen, aus welchem Grunde und welchem Zweck genau die Übernahme diente. Gemäß Paragraph 1 gibt es drei Gründe für zwei Zwecke.

Möglichkeit 1: zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs

Möglichkeit 2: zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts

Möglichkeit 3: zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft

Zweck 1: Rekapitalisierung eines Kreditinstitutes gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 532/1993

Zweck 2: Rekapitalisierung eines inländischen Versicherungsunternehmens im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), BGBl. Nr. 569/1978

Grundlagen für Stabilisierungsmaßnahmen
§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft Maßnahmen zur Rekapitalisierung von betroffenen Rechtsträgern zu ergreifen. Betroffene Rechtsträger im Sinne dieses Gesetzes sind:
1.
Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, und
2.
inländische Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), BGBl. Nr. 569/1978.
(2) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, Maßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6 für eine Abbaueinheit gemäß § 3 des Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), BGBl. I Nr. 51/2014, zu ergreifen, wenn dies zur Erreichung der Abbauziele erforderlich ist. Er ist unter dieser Voraussetzung weiters zur Übernahme von Haftungen für vertragliche Zusagen der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG ermächtigt. (3) Auf Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz besteht kein Rechtsanspruch.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    2. April 2015
  • Frist
    28. Mai 2015
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz [#337]
Datum
2. April 2015 13:59
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Da es sich bei der Übernahme der Hypo Alpe Adria durch die Republik nicht um eine Verstaatlichung sondern um einen Kauf auf Grundlage des Finanzmarktstabilitätsgesetzes handelte, würde ich von Ihnen gerne wissen, aus welchem Grunde und welchem Zweck genau die Übernahme diente. Gemäß Paragraph 1 gibt es drei Gründe für zwei Zwecke. Möglichkeit 1: zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs Möglichkeit 2: zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Möglichkeit 3: zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft Zweck 1: Rekapitalisierung eines Kreditinstitutes gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 532/1993 Zweck 2: Rekapitalisierung eines inländischen Versicherungsunternehmens im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), BGBl. Nr. 569/1978 Grundlagen für Stabilisierungsmaßnahmen § 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft Maßnahmen zur Rekapitalisierung von betroffenen Rechtsträgern zu ergreifen. Betroffene Rechtsträger im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, und 2. inländische Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), BGBl. Nr. 569/1978. (2) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, Maßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6 für eine Abbaueinheit gemäß § 3 des Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), BGBl. I Nr. 51/2014, zu ergreifen, wenn dies zur Erreichung der Abbauziele erforderlich ist. Er ist unter dieser Voraussetzung weiters zur Übernahme von Haftungen für vertragliche Zusagen der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG ermächtigt. (3) Auf Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz besteht kein Rechtsanspruch.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilität…
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Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz [#337]
Datum
3. August 2015 14:44
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz" vom 02.04.2015 (#337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilität…
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Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz [#337]
Datum
5. September 2015 20:02
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz" vom 02.04.2015 (#337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilität…
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Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: AW: Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz [#337]
Datum
20. Januar 2016 15:11
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz" vom 02.04.2015 (#337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 238 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilität…
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Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: AW: AW: Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz [#337]
Datum
20. Januar 2016 15:18
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Grund und Zweck der Hypo-Verstaatlichung gem. Finanzmarktstabilitätsgesetz" vom 02.04.2015 (#337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 238 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Finanzen
240101/0197-I/8/2016 Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übermittle ich Ihr Antwortschreiben. Mit freundl…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
240101/0197-I/8/2016
Datum
22. März 2016 13:17
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Schreiben_an_Herrn_Karl_Eder_BMF-240101_0197-I_8_2016_22.03.2016_Karl_Eder.pdf
101,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übermittle ich Ihr Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen