Speicherung von Passbildern

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Lt. Passgesetz sind Sie für die Ausstellung von Diplomatenpässen zuständig. Speichern Sie die Lichtbilder, die Ihnen für die Ausstellung der Pässe zur Verfügung gestellt werden auch nach erfolgter Ausstellung des Passes weiterhin? Zu welchem Zweck und für wie lange?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2015
  • Frist
    6. August 2015
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Speicherung von Passbildern [#384]
Datum
11. Juni 2015 22:49
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Lt. Passgesetz sind Sie für die Ausstellung von Diplomatenpässen zuständig. Speichern Sie die Lichtbilder, die Ihnen für die Ausstellung der Pässe zur Verfügung gestellt werden auch nach erfolgter Ausstellung des Passes weiterhin? Zu welchem Zweck und für wie lange?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Speicherung von Passbildern" vom 11.06.2015 (#384) wurde von Ihnen …
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Speicherung von Passbildern [#384]
Datum
5. September 2015 20:01
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Speicherung von Passbildern" vom 11.06.2015 (#384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben vom 5. September 2015 betreffend die „Speich…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
AW: Speicherung von Passbildern [#384]
Datum
7. September 2015 18:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben vom 5. September 2015 betreffend die „Speicherung von Passbildern“. Ich darf Ihnen dazu mitteilen, dass Ihre erste Anfrage vom 11. Juni 2015 vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres bereits am 19. Juni 2015 (somit innerhalb von 9 Werktagen) per Mail an Ihre angegebene Mailadresse beantwortet wurde. In der Beilage darf ich Ihnen das zitierte Antwortschreiben vom 19. Juni 2015 samt Sendebestätigung übermitteln. Mit freundlichen Grüßen