Speicherung von Passbildern
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Lt. Passgesetz sind Sie für die Ausstellung von Diplomatenpässen zuständig. Speichern Sie die Lichtbilder, die Ihnen für die Ausstellung der Pässe zur Verfügung gestellt werden auch nach erfolgter Ausstellung des Passes weiterhin? Zu welchem Zweck und für wie lange?
Anfrage erfolgreich
-
Datum11. Juni 2015
-
6. August 2015
-
0 Follower:innen