Bundesinstitut für Gehörlosenbildung

Anfrage an: Volksanwaltschaft
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Februar 2014 hat die Kommission der Volksanwaltschaft das Bundesinstitut für Gehörlosenbildung, Maygasse 25, 1130 Wien, besucht und auf Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention kontrolliert.

1) Existiert eine Stellungnahme der Kommission bzw. des Menschenrechtsbeirats, der sich mit dieser Bildungseinrichtung beschäftigt hat?
2) Wenn ja, wird die Stellungnahme vollständig und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugeführt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juni 2015
  • Frist
    12. August 2015
  • 2 Follower:innen
Lukas Huber
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Lukas Huber
Betreff
Bundesinstitut für Gehörlosenbildung [#386]
Datum
17. Juni 2015 14:55
An
Volksanwaltschaft
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Februar 2014 hat die Kommission der Volksanwaltschaft das Bundesinstitut für Gehörlosenbildung, Maygasse 25, 1130 Wien, besucht und auf Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention kontrolliert. 1) Existiert eine Stellungnahme der Kommission bzw. des Menschenrechtsbeirats, der sich mit dieser Bildungseinrichtung beschäftigt hat? 2) Wenn ja, wird die Stellungnahme vollständig und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugeführt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Lukas Huber <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lukas Huber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Huber
Volksanwaltschaft
Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt wir gerne bestätigen. Weitere Informationen über die Aufgaben der Vo…
Von
Volksanwaltschaft
Betreff
AW: Bundesinstitut für Gehörlosenbildung [#386]
Datum
17. Juni 2015 14:56
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt wir gerne bestätigen. Weitere Informationen über die Aufgaben der Volksanwaltschaft finden Sie auch im Internet unter www.volksanwaltschaft.gv.at<http://www.volksanwaltschaft.gv.at/>. Mit freundlichen Grüßen
Volksanwaltschaft
Schreiben der Volksanwaltschaft --------------------------------------------------------------------------------…
Von
Volksanwaltschaft
Betreff
Schreiben der Volksanwaltschaft
Datum
7. März 2016 12:29
Status
Warte auf Antwort
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Anhang die Erledigung der Volksanwaltschaft. Mit freundlichen Grüßen
Volksanwaltschaft
Huber 16.8.16
Von
Volksanwaltschaft
Betreff
Huber 16.8.16
Datum
16. August 2016 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Lukas Huber
AW: Huber 16.8.16 [#386] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Bundesinstitut für Gehörlosenbildung " vo…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Lukas Huber
Betreff
AW: Huber 16.8.16 [#386]
Datum
22. Februar 2019 15:25
An
Volksanwaltschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Bundesinstitut für Gehörlosenbildung " vom 17.06.2015 (#386) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1291 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Lukas Huber Anfragenr: 386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lukas Huber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Volksanwaltschaft
AW: Huber 16.8.16 [#386] Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt wir gerne bestätigen. Weitere Informatione…
Von
Volksanwaltschaft
Betreff
AW: Huber 16.8.16 [#386]
Datum
22. Februar 2019 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt wir gerne bestätigen. Weitere Informationen über die Aufgaben der Volksanwaltschaft finden Sie auch im Internet unter www.volksanwaltschaft.gv.at<http://www.volksanwaltschaft.gv.at>. Ihre Daten werden in der internen Datenbank gespeichert und nur zum Zweck der Bearbeitung verwendet, siehe auch Datenschutzinformation<http://volksanwaltschaft.gv.at/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen
Volksanwaltschaft
Warnung: Vorsicht vor gefälschten E-Mails Phishingmails mit Schadsoftware "im Namen der Volksanwaltschaft" im Umla…
Von
Volksanwaltschaft
Betreff
Warnung: Vorsicht vor gefälschten E-Mails
Datum
17. Mai 2019 14:44
Status
Phishingmails mit Schadsoftware "im Namen der Volksanwaltschaft" im Umlauf Sehr geehrte Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft ist bedauerlicher Weise von einer Cyberattacke betroffen. Unbekannte Angreifer haben sich mittels einer Schadsoftware unberechtigt Zugriff zum E-Mail-Account der Volksanwaltschaft <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> verschafft. Da Sie mit der Volksanwaltschaft über diese E-Mail-Adresse in Kontakt getreten sind, möchten wir Sie als potentiell betroffene Person vorsorglich über den Vorfall informieren. Mit gefälschten E-Mails versuchen Betrüger Zugangsdaten zu erschleichen oder Schadsoftware zu verbreiten. Dabei handelt es sich nicht um eine E-Mail der Volksanwaltschaft. Folgendes gilt es dabei zu beachten: · Bitte folgen Sie keinesfalls den Anweisungen dieser E-Mails! · Klicken Sie nicht auf Links in der gefälschten E-Mail. · Öffnen Sie keinesfalls Files in der Mail, diese können Schadsoftware enthalten · Bitte vernichten sie diese Mails. Leiten Sie sie bitte auch nicht weiter. Achten Sie in ihrem Postfach auf solche gefälschten E-Mails, indem Sie mit der Maus über die Absenderadresse fahren oder mit der rechten Maustaste daraufklicken und die Eigenschaften aufrufen. Hier erscheint dann der tatsächliche Absender auf, der nicht von der Volksanwaltschaft ist. Meist ist eine doc-Datei angehängt oder ein schadhafter Link eingebettet. Bitte öffnen Sie diese/n nicht, um einen Angriff auf ihr IT-System zu vermeiden. Die Volksanwaltschaft versendet grundsätzlich Erledigungen im PDF-Format (keine *.doc) und verwendet im Mailtext keine Links. Kontrollieren Sie bitte ihr Postfach und bei Fragen zu einem solchen ungewöhnlichen E-Mail kontaktieren Sie uns per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> oder telefonisch unter 01/51505/230. Es wurden von der Volksanwaltschaft unverzüglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen zur Schadensbehebung/-minimierung ergriffen und auch Strafanzeige erstattet. Die Volksanwaltschaft ist bemüht, den Sachverhalt so rasch wie möglich aufzuklären, und wird erforderlichenfalls weitere Informationen übermitteln. Mit freundlichen Grüßen