Anfrage nach AuskunftspflichtG: Treffen mit Interessensvertretern zum Thema Informationsfreiheit

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich beantrage Auskunft darüber, ob der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, KabinettsmitarbeiterInnen oder Mitarbeiter des Bundeskanzleramts zwischen 1. Jänner 2014 und 1. August 2015 an Treffen mit InteressensvertreterInnen teilgenommen haben, bei denen es um den Inhalt bzw. die Vorbereitung eines Informationsfreiheitsgesetzes und/oder eine Änderung von Artikel 20 Abs. 3 (“Amtsgeheimnis”) und 4 bzw. die Einführung eines Artikel 22a der Bundesverfassung ging.

Für jedes solcher Treffen beantrage ich folgende Auskunft:
a) Datum, Zeit, Ort und Länge des Treffens;
b) TeilnehmerInnen an dem Treffen (sowie die Behörden, Firmen oder Organisationen, die durch die Anwesenden vertreten wurden);
c) Themen, die während des Treffens behandelt wurden;

Auch beantrage ich die Übermittlung von Protokollen dieser Treffen. Falls diese nicht übermittelt werden können, beantrage ich Auskunft darüber, in welchen Vereinbarungen und Schlussfolgerungen die einzelnen Treffen resultierten.

Weiters beantrage ich Auskunft darüber, welche InteressensvertreterInnen im Rahmen des oben beschriebenen Entscheidungsprozesses Dokumente an das Bundeskanzleramt bzw. dessen VertreterInnen übermittelt haben, sowie die Übermittlung dieser Dokumente.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. August 2015
  • Frist
    12. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Anfrage nach AuskunftspflichtG: Treffen mit Interessensvertretern zum Thema Informationsfreiheit [#401]
Datum
17. August 2015 16:16
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich beantrage Auskunft darüber, ob der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, KabinettsmitarbeiterInnen oder Mitarbeiter des Bundeskanzleramts zwischen 1. Jänner 2014 und 1. August 2015 an Treffen mit InteressensvertreterInnen teilgenommen haben, bei denen es um den Inhalt bzw. die Vorbereitung eines Informationsfreiheitsgesetzes und/oder eine Änderung von Artikel 20 Abs. 3 (“Amtsgeheimnis”) und 4 bzw. die Einführung eines Artikel 22a der Bundesverfassung ging. Für jedes solcher Treffen beantrage ich folgende Auskunft: a) Datum, Zeit, Ort und Länge des Treffens; b) TeilnehmerInnen an dem Treffen (sowie die Behörden, Firmen oder Organisationen, die durch die Anwesenden vertreten wurden); c) Themen, die während des Treffens behandelt wurden; Auch beantrage ich die Übermittlung von Protokollen dieser Treffen. Falls diese nicht übermittelt werden können, beantrage ich Auskunft darüber, in welchen Vereinbarungen und Schlussfolgerungen die einzelnen Treffen resultierten. Weiters beantrage ich Auskunft darüber, welche InteressensvertreterInnen im Rahmen des oben beschriebenen Entscheidungsprozesses Dokumente an das Bundeskanzleramt bzw. dessen VertreterInnen übermittelt haben, sowie die Übermittlung dieser Dokumente.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Bundeskanzleramt
Huter Auskunftsbegehren - BKA-330.090/0090-VII/4/2015
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Huter Auskunftsbegehren - BKA-330.090/0090-VII/4/2015
Datum
18. August 2015 11:06
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Huter_Auskunftsbegehren_WM_BKA-330.090_0090-VII_4_2015_18.08.2015_Mathias_Huter.pdf
151,7 KB
Bundeskanzleramt
Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz: Treffen mit Interessensvertretern zum Thema Informationsfreiheit Sehr geehrte…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz: Treffen mit Interessensvertretern zum Thema Informationsfreiheit
Datum
17. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
foi-transparent-lobbying-bundeskanzleramt-amtsgeheimnis-abschaffung.pdf
1,0 MB
Sehr geehrter Herr HUTER! Mit E-Mail vom 17. August 2015 ersuchen Sie unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz um Auskunft darüber, ob der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, Kabinettsmitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bundeskanzleramts zwischen 1. Jänner 2014 und 1. August 2015 an Treffen mit Interessensvertreterinnen teilgenommen haben, bei denen es um den Inhalt bzw. die Vorbereitung eines Informationsfreiheitsgesetzes und/oder eine Änderung von Artikel 20 Abs. 3 („Amtsgeheimnis“) und 4 bzw. die Einführung eines Artikel 22a der Bundesverfassung ging. Für jedes solcher Treffen beantragten Sie zudem folgende Auskunft: a) Datum, Zeit, Ort und Länge des Treffens; b) Teilnehmerinnen an dem Treffen; c) Themen, die während des Treffens behandelt wurden; Weiters verlangen Sie die Übermittlung von Protokollen dieser Treffen und, falls diese nicht möglich ist, Auskunft darüber, „in welchen Vereinbarungen und Schlussfolgerungen die einzelnen Treffen resultierten“. Schließlich verlangen Sie Auskunft darüber, welche Interessensvertreterinnen im Rahmen des oben beschriebenen Entscheidungsprozesses Dokumente an das Bundeskanzleramt bzw. dessen Vertreterinnen übermittelt haben sowie die Übermittlung dieser Dokumente. Zu Ihren Begehren ist folgendes zu bemerken: Im Wesentlichen verlangen Sie Auskunft über die Vorgänge zur Vorbereitung eines Informationsfreiheitsgesetzes und/oder eine Änderung von Artikel 20 Abs. 3 und 4 B-VG bzw. die Einführung eines Artikels 22a im B-VG. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichthofes fallen noch nicht abgeschlossene Willensbildungsprozesse der Verwaltung nicht unter die Auskunftspflicht (vgl. zB Beschluss vom 9.9 2004, ZI. 2001/15/0053). Auch die Teilnahme an Sitzungen und verwaltungsinterne Beratungen zu einem bestimmten Thema sind nicht von der Auskunftspflicht erfasst. Gegenstand einer Auskunft im Sinne des § 1 Auskunftspflichtgesetz kann nur gesichertes Wissen, nicht jedoch Umstände eines noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses sein (VwG'rl 9.9.2004, ZI.2001/15/0053; 19.11.1997, Zi.96/09/0192). Aus dem Auskunftspflichtgesetz kann außerdem kein allgemeiner Anspruch auf Einsicht in Sitzungsprotokolle oder sonstige behördliche Unterlagen abgeleitet werden (VwGH 17.09.2002, ZI. 2000/01/0267) Der Willensbildungsprozess ist auf Verwaltungsebene lediglich in Bezug auf die Einführung des Artikels 22a B-VG durch den Beschluss der entsprechenden Regierungsvorlage durch die Bundesregierung abgeschlossen. Verwaltungsinterne Schritte bis zur Beschlussfassung im Ministerrat sind noch nicht willensabschließend und daher nicht von der Auskunftspflicht nach dem Auskunftspflichtgesetz erfasst. An der Willensbildung im Ministerrat in Bezug auf die Regierungsvorlage zur Einführung des Artikel 22a B-VG haben die Mitglieder der Bundesregierung mitgewirkt und einstimmig einen Beschluss hierzu gefasst. Der Willensbildungsprozess auf Verwaltungsebene ist in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz noch nicht abgeschlossen, da vorher Artikel 22a B-VG in Kraft getreten sein muss, der die verfassungsrechtliche Grundlage für das Informationsfreiheitsgesetz bildet. 17. September 2015 Für den Bundeskanzler: L. Elektronisch gefertigt